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Erlaubnisse und Genehmigungen

Tierversuche - Genehmigung beantragen

Wenn Sie Tierversuche durchführen möchten, dann benötigen Sie die vorherige Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Leistungsbeschreibung

Wer Versuche (Eingriffe und Behandlungen zu wissenschaftlichen Zwecken) an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.

Voraussetzungen

  • Der Versuch ist unerlässlich.
  • Der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter besitzen die erforderliche fachliche Eignung.
  • Die erforderlichen Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel sind vorhanden
  • Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben.
  • Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterbringung, Pflege, Betreuung der Tiere und medizinische Versorgung ist sichergestellt.

Die Genehmigung wird befristet erteilt.

Wenden Sie sich an das

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
- Abteilung 2 -
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza
E-Mail: Abteilung2@tlv.thueringen.de

Der Antrag muss alle Angaben entsprechend § 8 Abs. 1 Tierschutzgesetz enthalten.

Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit dem dazu ergangenen Verwaltungskostenverzeichnis Teil C Nr. 3 (und der ThürAllgVwKostO).

Es sind keine Fristen für die Einreichung eines Antrages vorgesehen. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für die Behörde sind 40 Arbeitstage nach vollständiger Vorlage aller Unterlagen. Es ist vom Antragsteller unbedingt ausreichend Zeit für die Bearbeitung durch die zuständige Behörde einzuplanen.

Tierversuche können von der Genehmigungspflicht ausgenommen sein, wenn sie z.B. gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen bzw. behördlich angeordnet sind. Diese sind spätestens 20 Arbeitstage vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wer Tierversuche durchführen will, muss einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde mit dem Antrag anzeigen.

Genehmigungspflichtige Anträge müssen vor der Genehmigung von der zuständigen Behörde einer vom TMASGFF berufenen Kommission vorgelegt werden.

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

17.04.2018

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 2 Gesundheitlicher und technischer Verbraucherschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3815200

Fax

0361 57-3815720

E-Mail

abteilung2@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplätze auf dem Grundstück

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja