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Versicherungsberater - Erlaubnis
Wenn Sie als Versicherungsberater tätig sein möchten, dann müssen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.
Versicherungsberater benötigen
- eine Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 2 GewO und
- haben sich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.
Die Erlaubnis erteilt die zuständige IHK. Sie führt auch das Vermittlerregister.
Darüber hinaus ist beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Wenden Sie sich an die IHK am Hauptsitz Ihres Unternehmens.
Neben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung werden Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhoben. Gebühren für Erlaubnis, Registrierung und Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif der jeweiligen IHK.
Die Antragsformulare, die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihrer IHK. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, steht in den Antragsformularen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Nachweis der Sachkunde
- Nachweis der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung
- Die Sachkundeprüfung "Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK" können Sie bei jeder IHK ablegen, die diese Sachkundeprüfung anbietet (In Thüringen ist das die IHK Erfurt).
- Versicherungsberater müssen umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen (§ 11 VersVermV, § 59 ff VVG).
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IHK und des Bundesverbands der Versicherungsberater.
Industrie- und Handelskammern Ostthüringen zu Gera
14.06.2018
Zuständige Stellen
Gaswerkstraße 23 07546 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
07490 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |