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Erlaubnisse und Genehmigungen

Versicherungsberater - Erlaubnis

Wenn Sie als Versicherungsberater tätig sein möchten, dann müssen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.

Leistungsbeschreibung

Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.

Versicherungsberater benötigen

  • eine Erlaubnis gemäß § 34d Abs. 2 GewO und
  • haben sich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen.

Die Erlaubnis erteilt die zuständige IHK. Sie führt auch das Vermittlerregister.
Darüber hinaus ist beim zuständigen Gewerbeamt eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Wenden Sie sich an die IHK am Hauptsitz Ihres Unternehmens.

Neben den Gebühren für die Gewerbeanmeldung werden Gebühren für das Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erhoben. Gebühren für Erlaubnis, Registrierung und Sachkundeprüfung entnehmen Sie bitte dem Gebührentarif der jeweiligen IHK.

Die Antragsformulare, die Rechtsgrundlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihrer IHK. Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, steht in den Antragsformularen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
  • Nachweis der Sachkunde
  • Nachweis der vorgeschriebenen Berufshaftpflichtversicherung

  • Die Sachkundeprüfung "Geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK" können Sie bei jeder IHK ablegen, die diese Sachkundeprüfung anbietet (In Thüringen ist das die IHK Erfurt).
  • Versicherungsberater müssen umfangreiche Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten erfüllen (§ 11 VersVermV, § 59 ff VVG).

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der IHK und des Bundesverbands der Versicherungsberater.

Industrie- und Handelskammern Ostthüringen zu Gera

14.06.2018

Zuständige Stellen

IHK Gera Hauptgebäude

Gaswerkstraße 23 07546 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera
Gaswerkstraße 23
07546 Gera

Telefon

+49 365 8553-0

E-Mail

info@gera.ihk.de

WWW

Startseite IHK Ostthüringen

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleGrüner Weg

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Parkplatzausreichend vorhanden

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

07490 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

07490 Gera

Telefon

+49 365 8553-0

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info@gera.ihk.de

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Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

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Parkplätze: 2

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