Serviceportal
Heimarbeit: erstmalige Beschäftigung – Mitteilung
Wenn Sie erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigen, dann müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wer erstmalig Personen mit Heimarbeit beschäftigt, hat dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Eine Firma vergibt Heimarbeit, wenn sie Personen beschäftigt, welche das Heimarbeitsgesetz als Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende umschreibt.
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Abteilung Arbeitsschutz.
- Aufstellung der Produkte, die in Heimarbeit gefertigt werden sollen
Die Erteilung einer Genehmigung nach § 9 Abs. 2 HAG (Führen von Entgeltzetteln statt Entgeltbüchern) oder nach § 23 Abs. 2 HAG (Berechnungshilfe je Berechnungsstück) ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils gültigen Gebühren- oder Kostenordnung.
Zeitnahe Mitteilung an die zuständige Stelle, wenn Personen erstmals mit Heimarbeit beschäftigt werden.
Wer Heimarbeit ausgibt, hat eine Heimarbeitsliste, Entgeltbelege und Entgeltverzeichnisse zu führen. Er hat die Personen, die die Arbeit entgegennehmen, vor Aufnahme der Beschäftigung über die Art und Weise der zu verrichtenden Arbeit, die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen diese bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über Maßnahmen und Einrichtungen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterrichten.
Das zu zahlende Entgelt und die verschiedenen Zuschläge zum Entgelt sind je nach Branche in verschiedenen „bindenden Festsetzungen“ festgelegt, welche unter anderem über die zuständige Stelle erhältlich sind.
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
05.02.2014
Zuständige Stellen
Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 57-3814890 |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden) Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Südthüringen |
---|---|
Telefon | |
Fax | 0361 57-3814890 |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden) Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |