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Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen

Gesteinsbaustoffe für den Straßenbau können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische im Bereich der Thüringer Straßenbauverwaltung aufnehmen lassen.

Leistungsbeschreibung

Als Hersteller von Gesteinsbaustoffen - natürlich, RC-Baustoffe und industriell hergestellte Nebenprodukte – können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische aufnehmen lassen.

Durch Veröffentlichung von Ihnen als Hersteller in der Liste Thüringen können die Anwender, zum Beispiel andere Bauverwaltungen und Baufirmen, ersehen, welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck des entsprechenden Herstellers geeignet sind.

  • Stellen Sie als Hersteller oder beauftragte Prüfstelle den Antrag zur Ausstellung der Eignungsbeurteilung und Aufnahme in die Liste über ein Online-Portal.
  • In diesem Online-Portal laden Sie alle benötigten Unterlagen für den jeweiligen Prüfdurchgang hoch, welche zur Bearbeitung des Antrags notwendig sind beziehungsweise treffen Sie eine Aussage über die Gültigkeit der Unterlagen ,zum Beispiel über die Aktualität der Leistungserklärungen.
  • Erst wenn Sie Ihre Unterlagen Vollständig eingereicht haben, bearbeitet die zuständige Stelle Ihren Antrag und Aufnahme in die Liste kann erfolgen.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr - Referat 35.

  • Sie sind Hersteller von Schichten ohne Bindemittel und/oder Gesteinskörnungen (natürliche Baustoffe, RC-Baustoffe, industriell hergestellte Nebenprodukte)
  • Sie wollen in den Dienstaufsichtsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung liefern.
  • Sie führen eine kontinuierliche Güteüberwachung ihrer Produkte durch.

  • Schichten ohne Bindemittel: Fremdüberwachungszeugnisse, Sortenverzeichnisse, Umweltverträglichkeit
  • Gesteinskörnungen: Prüfberichte aus der freiwilligen Güteüberwachung, Leistungserklärungen, Produktzertifikat Alkali, Umweltverträglichkeit

kostenfrei

Die Geltungsdauer ist abhängig vom Ablauf der festgelegten Gültigkeit.
 

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern alle Unterlagen vorhanden sind.

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

02.05.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 35 "Bautechnik und Qualitätssicherung"
Hallesche Straße 15
99085 Erfurt

Telefon

0361 574135-301

Fax

0361 574135-499

E-Mail

Poststelle@tlbv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein