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Aufnahme an einer Musikschule anmelden

Sie möchten sich oder Ihr Kind an einer Musikschule in Thüringen anmelden? Hier erfahren Sie, wie die Aufnahme an einer öffentlichen Musikschule erfolgt und was dabei wichtig ist.

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Musikschulen in Thüringen bieten musikalische Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. Sie können sich oder Ihr Kind zur Aufnahme an einer öffentlichen Musikschule anmelden.

Die Anmeldung dient dazu, einen Unterrichtsplatz in einem bestimmten Fach, Instrument oder Kurs zu erhalten. Die Musikschule prüft die Anmeldung und entscheidet über die Aufnahme. Je nach Angebot kann die Aufnahme direkt erfolgen oder an weitere Schritte geknüpft sein, zum Beispiel an eine Eignungsfeststellung oder an freie Kapazitäten. Sie erhalten eine Rückmeldung der Musikschule über die Aufnahme oder über mögliche Alternativen.

  • Sie melden sich oder Ihr Kind bei der gewünschten Musikschule an.
  • Die Musikschule prüft Ihre Anmeldung.
  • Gegebenenfalls findet eine Eignungsfeststellung oder Beratung statt.
  • Sie erhalten eine Entscheidung über die Aufnahme.

Bitte wenden Sie sich an den Verband deutscher Musikschulen - Landesverband Thüringen e.V.

  • Sie haben Interesse an musikalischer Bildung an einer öffentlichen Musikschule oder
  • Ihr Kind hat Interesse an musikalischer Bildung an einer öffentlichen Musikschule und Sie als erziehungsberechtigte Person sind einverstanden.

  • Anmeldeformular der Musikschule
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person bei Minderjährigen
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen entnehmen Sie der Satzung oder der Benutzungs-/Schulordnung der Musikschule

Die Anmeldung selbst ist in der Regel kostenfrei.

Die Gebühren für den Musikunterricht oder Kurs an der Musikschule erfahren Sie von der jeweiligen Musikschule oder aus deren Satzung, Schul-, Benutzungs- oder Gebührenordnung.

Anmeldefristen oder andere Fristen erfahren Sie von der jeweiligen Musikschule oder aus deren Satzung, Schul- oder Benutzungsordnung.

Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer.

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig und richtet sich nach den Regelungen der jeweiligen Musikschule.

Gegen eine Ablehnung Ihres Aufnahmeantrags können Sie Widerspruch einlegen.

Erkundigen Sie sich beim Verband deutscher Musikschulen - Landesverband Thüringen e.V. oder bei Ihrer ausgewählten Musikschule, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. 

Thüringer Ministerium Bildung, Wissenschaft und Kultur 

31.07.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Musikschule
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Die Musikschule Heinrich Schütz Gera wurde 1954 gegründet. Die Stadt Gera ist Träger der Musikschule und Mitglied im Verband deutscher Musikschulen e. V. Nach dessen Richtlinien widmet sich die Musikschule der musikalischen Grundausbildung, der Breitenförderung, Begabtenfindung und Begabtenförderung.

Gegenwärtig besuchen circa 1200 Schüler den Musikunterricht. Von einem kompetenten Team an Musikpädagogen werden sie in zahlreichen Instrumentalfächern sowie im Gesang und Tanz unterrichtet. Ein Großteil der Schüler sind Kinder. Hinzu kommen Angebote für Erwachsene und externe Angebote in Kindertagesstätten und Schulen.

Mit zahlreichen Auftritten beleben die Musikschüler die Kultur in Gera und bringen sie den Bürgern der Stadt nahe.

Informieren Sie sich auf unserer Webseite über die Möglichkeiten der Ausbildung sowie Höhepunkte im Musikschulleben und nehmen Sie unsere Angebote wahr.

Telefon

0365 26916

Fax

0365 21297

E-Mail

musikschule@gera.de

WWW

Musikschule „Heinrich Schütz“

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Anmeldung meines Kindes an der Schule

Abmeldung meines Kindes von der Schule