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Steuerberatungsgesellschaft - Anerkennung
Sie wollen eine Steuerberatungsgesellschaft gründen? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um eine Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, benötigen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer. Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Steuerberatern verantwortlich geführt wird. Mit der Anerkennung wird die Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied in der Kammer. Es besteht eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Steuerberaterkammer.
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft stellen. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung, ob der Nachweis der verantwortlichen Führung der Gesellschaft durch Steuerberater erbracht ist und ob die übrigen Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft gegeben sind.
Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Als Rechtsform des zu gründenden Unternehmens kommen für eine Steuerberatungsgesellschaft sowohl Personengesellschaften als auch juristische Personen infrage. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Mitglieder des Vorstandes, die Geschäftsführer oder die persönlich haftenden Gesellschafter Steuerberater sind. Mindestens ein Steuerberater, der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben. Die Anerkennung darf nicht erteilt werden, solange nicht die vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorliegt.
- Antragsformular "Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft" (Original)
- vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nach den §§ 50 Absatz 6, 67 StBerG (Original)
- Gesellschaftsvertrag der Steuerberatungsgesellschaft (beglaubigte Kopie)
- beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister (beglaubigte Kopie)
Die Kosten des Verfahrens betragen bei der Steuerberaterkammer Thüringen derzeit 550 Euro.
keine
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft die Steuerberaterkammer, ob die gesetzlichen Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Der Vordruck für den Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft kann schriftlich oder mündlich bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer angefordert werden.
Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister kann die zuständige Steuerberaterkammer bereits bestätigen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Über die Anerkennung des Antrags auf Anerkennung wird ein schriftlicher Bescheid erteilt. Die anerkannte Gesellschaft ist verpflichtet, die Bezeichnung "Steuerberatungsgesellschaft" in ihrem Namen und im beruflichen Verkehr zu führen.
Thüringer Finanzministerium
25.11.2019
Steuerberaterkammer Thüringen
Zuständige Stellen
Stelle | Steuerberaterkammer Thüringen |
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Telefon | |
Fax | 0361 57692-19 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 14:30 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleS-Finanzzentrum StraßenbahnLinie 2 zur EGA |
Parkplatz | Parkplatzlinks neben der Kammergeschäftsstelle Parkplätze: 2 Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |