Verkehrsinfrastruktur - Fördermittel für Vorhaben der kommunalen Verkehrsinfrastruktur in Thüringen beantragen
Als Kommune möchten Sie Fördermittel für den Ausbau kommunaler Straßen, für Anlagen des Rad- und Fußgängerverkehrs oder ÖPNV-Haltestellen in Anspruch nehmen? Hierzu ist die Aufnahme Ihres Vorhaben in ein Förderprogramm und die Bewilligung der Fördermittel erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Als Kommune möchten Sie Fördermittel für den Ausbau kommunaler Straßen, für Anlagen des Rad- und Fußgängerverkehrs oder ÖPNV-Haltestellen in Anspruch nehmen? Hierzu ist die Aufnahme Ihres Vorhaben in ein Förderprogramm und die Bewilligung der Fördermittel erforderlich.
Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. Stufe 1 bildet die Anmeldung des Fördervorhabens und Stufe 2 die Beantragung des Fördervorhabens. Ausnahme hiervon bildet die Förderung von Dialogdisplays, eine vorherige Bedarfsanmeldung gemäß 7.2.1 der Richtlinie ist nicht erforderlich.
Anmeldung des Vorhabens durch die Kommune bis zum 31.03. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres
Prüfung der eingegangenen Bedarfsanmeldungen und Aufstellung eines Förderprogrammrahmens
Information der die Kommune (im Juli) über die Berücksichtigung des Vorhabens im Förderprogrammrahmen und Aufforderung zur Antragstellung einschließlich Entwurfsplanung bis zum 31.10.
Beantragung des Vorhabens durch die Kommune bis zum 31.10. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres. Für Dialog-Displays zwischen dem 1. September und 31. Oktober des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres.
Aufstellung des Förderprogramms nach Prüfung der eingegangenen Anträge und entsprechend der zur Verfügung stehenden HH-Mittel des Landes
Information des Antragstellers über Programmaufnahme, ggf. Nachforderung fehlender Unterlagen
Prüfung des Antrags
Erteilung des Zuwendungsbescheids
Änderung gemäß Abweichender Bestimmung zu 7.2 der RichtliniePrüfung des Abrufantrages durch Behörde und Auszahlung der Zuwendung
Einreichung des Verwendungsnachweises nach Abschluss des Vorhabens
Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Behörde
Ggf. Geltendmachung von Rückforderungs-und Zinsansprüchen
Abschlussmitteilung an Zuwendungsempfänger
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 36 - Verkehrsinfrastrukturförderung
- das Vorhaben ist nach RL-KVI förderfähig
- Antragsteller ist eine Kommune
- Vorhaben wurde noch nicht begonnen
- Finanzierung der Eigenmittel und Folgekosten des Antragstellers ist gesichert
- Vorhaben wurde unter Einhaltung der geltenden technischen Regelwerke und naturschutzrechtlicher Bestimmungen geplant
- Vorhaben entspricht den Anforderungen der Barrierefreiheit
- genehmigungs-. und baurechtliche Voraussetzungen sind erfüllt
- Vorhaben entspricht örtlichen bzw. regionalen Verkehrsplanungen
1.Stufe:
Bedarfsanmeldung (Formular nach RL-KVI) mit Erläuterungsbericht, Lageplan und Fotos vom derzeitigen Zustand (bei Baumaßnahmen)
2.Stufe:
Antrag (Formular nach RL-KVI), Planungsunterlagen, Kostenermittlung, rechtsaufsichtliche Würdigung, Stellungnahme des zuständigen kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, je nach Fördergegenstand und Einzelfall weitere erforderliche Genehmigungen, Nachweise, Konzepte, Stellungnahmen, Vereinbarungen
Kosten werden für die Verwaltungsleistung nicht erhoben.
- Anmeldung des Vorhabens: bis zum 31.03. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres
- Beantragung des Vorhabens: bis zum 31.10. des dem Vorhabenbeginn vorhergehenden Jahres
- Widerspruch gegen den Zuwendungsbescheid: 1 Monat ab Bekanntgabe
- Verwendung von Fördermittelbeträgen: innerhalb von 2 Monaten nach Auszahlung der Fördermittel
- Einreichung des Verwendungsnachweises: spätestens ein Jahr nach Ablauf des Bewilligungszeitraums
- Zweckbindung des Vorhabens: grundsätzlich 10 Jahre, bei einigen Fördergegenständen gelten 5 Jahre bzw. 2 Jahre.
Der Bewilligungsbescheid enthält einen Rechtbehelf. Gegen die Entscheidung der Behörde kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
- Anmeldung des Bedarfs an Zuwendungen nach der RL-KVI“
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach RL-KVI“
- Onlineverfahren möglich: noch nicht
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt auf Antrag des Zuwendungsempfängers an die Bewilligungsbehörde. Nach Prüfung des Antrags erfolgt die Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto des Zuwendungsempfängers.
Einnahmen durch Rückzahlungen des Zuwendungsempfängers (z.B. eingetretene Überzahlung nach Schlussabrechnung, Rückforderungen und Zinsansprüche der Behörde) erfolgen ebenfalls per Überweisung durch den Zuwendungsempfänger an die Behörde
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
03.02.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) - Referat 36 "Verkehrsinfrastrukturförderung" |
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Telefon | |
Fax | 0361 574135-499 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |