Stadt Gera stellt frühzeitig Weichen für zukunftssichere Kindertagesbetreuung bis 2030
Stadtrat bestätigt Grundsatzbeschluss

Der Stadtrat der Stadt Gera hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2026 einstimmig den Grundsatzbeschluss zur mittelfristigen Infrastruktur- und Kapazitätsentwicklung der Kindertageseinrichtungen bis zum Jahr 2030 gefasst. Mit dieser Entscheidung schafft die Stadt die Grundlage für eine vorausschauende Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung.
Ziel ist es, gemeinsam mit den freien Trägern frühzeitig auf die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung zu reagieren und die Kindertagesbetreuung in Gera nachhaltig, bedarfsgerecht und wirtschaftlich tragfähig auszurichten – bei gleichzeitiger Sicherung der Qualität frühkindlicher Bildung.
Auf Basis aktueller Bevölkerungsprognosen ist vorgesehen, die im Bedarfsplan Kindertagesbetreuung ausgewiesenen 4.344 Plätze in 40 Kindertageseinrichtungen sowie fünf Kindertagespflegestellen (Bedarfsjahr 2025/2026) bis zum Kindergartenjahr 2030/2031 schrittweise auf maximal 3.500 Plätze anzupassen.
Der Beschluss sieht ein mehrstufiges Vorgehen vor, das auf Dialog, Transparenz und fachliche Bewertung setzt. Ziel ist es, frühzeitig Gestaltungsspielräume zu erkennen und notwendige Veränderungen gemeinsam und verantwortungsvoll anzugehen.
Sandra Wanzar, Dezernentin für Soziales, Jugend und Kultur, betont den sozialplanerischen Charakter des Beschlusses: „Die Stadt muss auf die demografische Entwicklung reagieren – und zwar vorausschauend. Fest steht: Gera bleibt familienfreundlich. Mit dem Grundsatzbeschluss geht es um eine frühzeitige richtige Weichenstellung. Nur so können wir gemeinsam mit den Trägern verlässliche Lösungen entwickeln und Eltern wie Einrichtungen - im städtischen als auch im ländlichen Bereich und über alle Ortsteile hinweg - Planungssicherheit geben. Wenn wir alle Betroffenen von Anfang an einbeziehen, können wir bestehende Unsicherheiten abbauen und die unterschiedlichen Bedarfe im gesamten Stadtgebiet berücksichtigen.“
Die Ergebnisse des gemeinsamen Planungsprozesses sollen dem Jugendhilfeausschuss spätestens bis zum 31. März 2027 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.



