Stadt Gera sucht Schiedspersonen für fünf Schiedsstellen
Bewerbungen bis 30. November 2026 möglich

Ehrenamtliches Engagement für ein friedliches Miteinander: Neue Amtszeit beginnt im März 2027
Die Stadtverwaltung Gera sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Schiedsperson übernehmen möchten. Da die aktuelle Amtszeit der Geraer Schiedspersonen im Februar 2027 endet, werden für fünf Schiedsstellen geeignete Bewerberinnen und Bewerber gesucht. Die neue Amtszeit beträgt fünf Jahre und beginnt im März 2027.
Konflikte außergerichtlich lösen
Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zur einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten. Sie führen zivilrechtliche Schlichtungsverfahren und strafrechtliche Sühneverfahren durch, um Konflikte möglichst ohne gerichtliche Auseinandersetzung beizulegen. Dabei unterstützen sie die Beteiligten dabei, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden.
Die Schiedspersonen unterstehen der Aufsicht des Amtsgerichts. Die Stadtverwaltung unterstützt sie bei ihren Bürotätigkeiten und erstattet die Auslagen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an und der Durchführung von Schlichtungs- und Sühneverfahren entstehen. Darüber hinaus werden regelmäßig Schulungen durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen angeboten, deren Kosten die Stadtverwaltung übernimmt.
Wer kann sich bewerben?
Für das Ehrenamt können sich Personen bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Sie sind zwischen 25 und 70 Jahre alt.
• Sie wohnen im Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Schiedsstelle; eine Nebenwohnung ist ebenfalls ausreichend.
• Sie sind aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeiten für das Amt geeignet.
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch den Stadtrat der Stadt Gera. Anschließend müssen die Gewählten durch das zuständige Amtsgericht geprüft und bestätigt werden.
So funktioniert die Bewerbung
Interessierte können das Bewerbungsformular einschließlich der dazugehörigen Erklärung und Datenschutzbestimmungen an der Rathauspforte sowie im Stadtservice H 35 erhalten. Die Unterlagen stehen außerdem im Bereich „Schiedsstellen“ zum Download bereit.
Alternativ ist eine formlose schriftliche Bewerbung möglich. Diese sollte folgende Angaben enthalten:
• Familienname, Geburtsname und Vorname
• Geburtsdatum und Geburtsort
• Wohnanschrift
• Beruf und derzeit ausgeübte Tätigkeit
Die Angabe einer Telefonnummer ist empfehlenswert, damit bei Bedarf Rückfragen gestellt werden können.
Bewerbungsfrist und Kontakt
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 30. November 2026 schriftlich einzureichen bei:
Stadtverwaltung Gera
Referat Recht/Schiedsstellen
Kornmarkt 12
07545 Gera
Für weitere Informationen und telefonische Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter der Rufnummer 0365 838-1155 zur Verfügung.
Die Stadt Gera freut sich über engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Verantwortung übernehmen und dazu beitragen möchten, Konflikte konstruktiv und einvernehmlich zu lösen.