Schiedsstellen der Stadt Gera
Wahl für 2027 - Schiedspersonen für 5 Geraer Schiedsstellen gesucht
Die jetzige Amtszeit der Geraer Schiedspersonen endet im Februar 2027. Laut Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) sind in einer Gemeinde Schiedsstellen einzurichten. Die Anzahl ist abhängig von der Einwohnerzahl. Deshalb sucht die Stadtverwaltung Gera Bewerber/innen für dieses wichtige Ehrenamt. Die nächste 5-jährige Amtszeit beginnt im März 2027.
Eine Schiedsperson führt zivilrechtliche Schlichtungsverfahren und strafrechtliche Sühneverfahren durch, mit denen Rechtsstreitigkeiten auf dem Wege des einvernehmlichen Vergleichs beigelegt werden sollen. Sie stehen unter der Aufsicht des Amtsgerichtes. Von der Stadtverwaltung erhalten sie Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Bürotätigkeiten und Ersatz ihrer Auslagen hinsichtlich der Teilnahme und Durchführung von Schlichtungs- und Sühneverfahren. Schulungen der Schiedspersonen werden regelmäßig auf Kosten der Stadtverwaltung durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen durchgeführt.
Die Bewerber sollten zwischen 25 und 70 Jahren alt sein, im Bereich der Schiedsstelle wohnen (auch Nebenwohnung) und müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie werden vom Stadtrat gewählt und bedürfen der Prüfung und Bestätigung durch das Amtsgericht.
Die Bewerbung erfolgt über ein Formular, welches an der Rathaus-Pforte und im Stadtservice H 35 erhältlich ist oder unter ww.gera.de Ehrenamt/Schiedsstellen als Downloads (Bewerbungsformular, dazugehörige Erklärung und Datenschutzbestimmung) abrufbar ist. Die Bewerbung kann ebenso formlos erfolgen und sollte dann Angaben zum Familiennamen, Geburtsnamen, Vornamen, Geburtstag und -ort, zur Wohnanschrift, zum Beruf und ausgeübten Tätigkeit enthalten. Außerdem ist die Angabe einer Telefonverbindung für evtl. Rückfragen von Vorteil.
Interessenten an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit können sich bis zum 30. November 2026 schriftlich bewerben.
Die Bewerbung richtet sich an:
Stadtverwaltung Gera
Referat Recht/Schiedsstellen
Kornmarkt 12
07545 Gera
Nähere telefonische Auskünfte werden unter der Rufnummer (0365) 838-1155 erteilt.
Eine Schiedsperson führt zivilrechtliche Schlichtungsverfahren und strafrechtliche Sühneverfahren durch, mit denen Rechtsstreitigkeiten auf dem Wege des einvernehmlichen Vergleichs beigelegt werden sollen. Sie stehen unter der Aufsicht des Amtsgerichtes. Von der Stadtverwaltung erhalten sie Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Bürotätigkeiten und Ersatz ihrer Auslagen hinsichtlich der Teilnahme und Durchführung von Schlichtungs- und Sühneverfahren. Schulungen der Schiedspersonen werden regelmäßig auf Kosten der Stadtverwaltung durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und -frauen durchgeführt.
Anträge können schriftlich über Stadtverwaltung Gera, Schiedsstellen, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera, oder mündlich zu den jeweiligen Sprechstunden gestellt werden.

Leistungen der Schiedsstellen für die Bürger
Schlichtung bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen (bei diesen Delikten muss ein Schlichtungsverfahren der Schiedsstelle einer Privatklage beim Amtsgericht vorgeschaltet werden):
- Beleidigung
- Hausfriedensbruch
- leichter und fahrlässiger Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Schlichtung zivilrechtlicher Streitigkeiten:
- bei vermögensrechtlichen Ansprüchen
- Schadensersatz, Schmerzensgeld
- Beachtung der Hausordnung
- nachbarrechtliche Streitigkeiten
- Mietrechtliche Streitigkeiten (die nicht in Verträge eingreifen) zwischen Mietern bzw. Mieter und Vermieter außer Räumung einer Wohnung oder Mieterhöhungen
Vorteile einer Schlichtungsverhandlung:
- einfach und kostengünstig
- unbürokratische Vermittlung
- keine Prozesskosten
- geringe Antrags- bzw. Vergleichsgebühr
- bei Einigung (Vergleich) 30 Jahre vollstreckbarer Titel
- bei Nichteinigung in strafrechtlichen Verfahren über Sühnebescheinigung Möglichkeit zur Privatklage

Ehrenamtszentrale
Schiedsstellenbezirke
Hier finden Sie die für Ihren Bezirk zuständigen Schiedspersonen und deren Sprechzeiten.

Ehrenamtszentrale
Schöffen und Jugendschöffen
Schöffen und Jugenschöffen (w/m/d) sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren.
Referat Recht
| Anschrift | Kornmarkt 12
07545 Gera | ||||
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| Leitung | Oliver Gockel | ||||
Ansprechpartnerin | |||||
| Frau Sabine Köhler Sachbearbeiterin Verwaltungsbibliothek/Schiedsstellen | Kornmarkt 12, Zimmer 003
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