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Abfallrecht

Das Abfallrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Thema Abfall. Als Abfall werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet,...

Leistungsbeschreibung

Das Abfallrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen zum Thema Abfall. Als Abfall werden nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) alle Stoffe oder Gegenstände bezeichnet, deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dabei wird zwischen Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung unterschieden.

Gegenstände des Abfallrechts sind insbesondere:

  • die Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen,
  • die Stellung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger,
  • Regelungen der Produktverantwortung,
  • die abfallwirtschaftliche Planung,
  • die Errichtung und der Betrieb von Deponien,
  • Nachweis- und Registerpflichten,
  • Anzeige- und Erlaubnispflichten für Sammler, Beförderer, Händler und Makler sowie
  • Fragen der Betriebsorganisation, eines Betriebsbeauftragten für Abfall.

Die landesrechtlichen Zuständigkeiten im Bereich des Abfallrechts sind im Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt.

Danach sind die Landkreise und kreisfreien Städte bis auf wenige Ausnahmen als Überwachungsbehörde für abfallwirtschaftliche Sachverhalte zuständig. Besondere Zuständigkeiten sind dem Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (Vollzug der Klärschlammverordnung und teilweise der Bioabfallverordnung) zugewiesen.

Dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz obliegen neben zentralen Aufgaben der Abfallwirtschaft, wie dem Vollzug der Nachweisverordnung oder des Abfallverbringungsrechts, insbesondere auch Überwachungsaufgaben, bei denen die Landkreise und kreisfreien Städte z.B. durch ihre Tätigkeit als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger selbst betroffen sein könnten.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

19.05.2020

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - 4200 Umweltamt
Amthorstraße 11
07545 Gera

Zu den grundlegenden Aufgaben des Fachdienstes Umwelt gehören der Erhalt funktionsfähiger Naturkreisläufe sowie der Schutz der Umwelt. Dies ist Voraussetzung für die Verbesserung der Lebensqualität und die Schaffung einer lebens- und liebenswerten Stadt. Im Fachdienst Umwelt werden insbesondere Fragen von Bodenschutz, Abfallablagerungen, Wasserhaushalt, Emissionen und Immissionen, Chemikaliensicherheit, Natur-, Arten- und Baumschutz behandelt. Die Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Umwelt stehen Ihnen gern für alle Fragen zum Umwelt- und Naturschutz im Stadtgebiet zur Verfügung.

Sie beschäftigen sich insbesondere mit
- Stellungnahmen, Beteiligung an Planungen und Maßnahmen
- Bearbeitung von Beschwerden, Auskunft und Beratung
- Anordnungen und Genehmigungen nach den jeweiligen umweltrechtlichen Bestimmungen
- Kontrolle und Überwachung
- Ordnungswidrigkeiten

Telefon

0365 838-4201

Fax

0365 838-4205

E-Mail

umwelt@gera.de

WWW

Umwelt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: 0365 838-4210

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4220 Immissionsschutz/Chemikalien/Abfall
Amthorstraße 11
07545 Gera

Der Immissionsschutz umfasst Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen (Immissionen) von Luftschadstoffen, Lärm, Erschütterungen oder elektromagnetischen Feldern auf die Umwelt, die durch natürliche oder vom Menschen verursachte Prozesse freigesetzt wurden (Emissionen). Ziel des Immissionsschutzes ist es, schädliche Um-welteinwirkungen zu verhindern oder so zu begrenzen, dass Gesundheitsgefahren und erhebliche Belästigungen für die Bevölkerung und die Umwelt vermieden beziehungsweise reduziert werden.

Unter Chemikaliensicherheit werden die nationalen und internationalen Bemühungen bezeichnet, durch Gesetze, Übereinkommen, etc. den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien (Gefahrstoffen) zu gewährleisten. Chemikaliensicherheit bedeutet gesundheitlichen Verbraucherschutz im Interesse aller Bürger und ist zugleich wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes.
Die Untere Abfallbehörde berät Gewerbebetriebe, Dienstleistungsunternehmen sowie Selbstständige und Privatpersonen bei allen Fragen der Vermeidung, Verwertung und der ordnungsgemäßen, schadlosen Abfallentsorgung.
Dabei sind die Schonung der natürlichen Ressourcen durch die Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung, Behandlung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen sicherzustellen.
Abfälle müssen dabei in erster Linie vermieden und ansonsten verwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Insbesondere für die gewerbliche Wirtschaft, aber letztendlich für jeden Bürger als Abfallerzeuger resultieren daraus vielfältige Anforderungen an das Wie des Umgangs mit Abfällen, die einer umfangreichen behördlichen Überwachung unterliegen.

Telefon

0365 838-4201

Fax

0365 838-4205

E-Mail

umwelt@gera.de

WWW

Immissionsschutz

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein