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Abhandenkommen gefährlicher Tiere mitteilen

Ist ein gefährliches Tier abhandengekommen, müssen Sie dies sofort der zuständigen Behörde melden.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr gefährliches Tier abhandenkommt, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Dies ist wichtig, um schnell Maßnahmen zu ergreifen, die die öffentliche Sicherheit gewährleisten.

  • Sie melden den Verlust des Tiers unverzüglich der zuständigen Behörde.
  • Die Behörde bestätigt Ihnen den Eingang Ihrer Verlustmeldung.
  • Falls erforderlich, informiert die Behörde Sie über weitere Schritte, die Sie unternehmen müssen.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

  • Angaben zum Tier (Art, Anzahl, Gefährlichkeitskategorie)
  • Angaben zum letzten bekannten Aufenthaltsort
  • Zeitpunkt des Abhandenkommens
  • Angaben zur Person des Halters / der meldenden Person
     

  • Auch Personen, denen das Tier zur Obhut überlassen wurde, sind meldepflichtig.
  • Eine unterlassene oder verspätete Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
  • Falls Gefahr für die Bevölkerung besteht, können durch die Behörde zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden.

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

27.11.2025