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Abholung von Sperrmüll anmelden

Sie können die Abholung von Sperrmüll aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
  • die Abfallgebühren und den
  • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

Bitte wenden Sie sich an Ihren Landkreis beziehungsweise Ihre kreisfreie Stadt als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

21.05.2025