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Abweichende Ruhezeit beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz abweichende Ruhezeiten bewilligen.

Leistungsbeschreibung

In der folgenden Konstellation können Sie beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die Bewilligung einer abweichenden Dauer und Lage der Ruhezeit beantragen. Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben:

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz kann eine von den Regelungen zur Arbeitszeit) abweichende Dauer und Lage der Ruhezeit im öffentlichen Dienst bewilligen, wenn die Arbeitnehmer mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft beschäftigt werden.
Öffentlicher Dienst sind die Verwaltungen und Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Dazu gehören Bundes- und Landesministerien, ihre nachgeordneten Behörden, sonstige Behörden sowie die Verwaltungen der Kommunen.
Betriebe und Unternehmen, bei denen die öffentliche Hand die Mehrheit hält, die aber wie jedes andere Unternehmen marktwirtschaftlich tätig sind (fiskalische Betriebe), können keine Ausnahmebewilligung erhalten.

Da die Ausnahmebewilligung nur auf Antrag ergehen kann, müssen Sie beim Thüringer Landesamt für  Verbraucherschutz einen entsprechenden Antrag stellen und diesem alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen beifügen.
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit geprüft und gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert.
Sollten Sie alle Voraussetzungen erfüllen, kann die Bewilligung erteilt werden. Sie erhalten dann einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.
Im Falle des Nichtvorliegens der Voraussetzungen ergeht ein ablehnender Bescheid.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamts für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Arbeitsschutz.

  • Eine Ausnahmebewilligung kommt nur dann in Betracht, wenn die Arbeitnehmer mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst beschäftigt werden. Die Bewilligung muss die Besonderheiten einer entsprechenden Inanspruchnahme im öffentlichen Dienst berücksichtigen. Diese Besonderheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmer notwendig sein muss.
  • Die Bewilligung einer abweichenden Ruhezeit hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Maßgebend ist, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht beeinträchtigt wird. Eine Ausnahmebewilligung kann nur erteilt werden, wenn im Rahmen einer Abwägung zwischen Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers Letztere überwiegen.

  • genaue Angaben zu Tätigkeit, Anzahl der Arbeitnehmer, für die eine Bewilligung erteilt werden soll und Gestaltung der Bereitschaftspläne
  • Ansprechpartner mit Kontaktdaten
  • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere auch im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
  • Stellungnahme der Betriebsärztin/des Betriebsarztes
  • Stellungnahme des Personalrat (falls vorhanden)
  • Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmer notwendig sein muss
  • Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind

keine

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Stellung des Antrages.

Den Antrag sollten Sie jedoch rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn der begehrten Abweichung von den Regelungen zur Ruhezeit beantragen.

Die Bewilligungen sind in der Regel befristet.

Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen)

Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag auf Bewilligung einer abweichenden Ruhezeit entnehmen.

  • Formulare: keine
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zur Vereinfachung der Kommunikation und zur Beschleunigung des Verfahrens sollten Sie bei der Einreichung des Antrages einen Ansprechpartner in Ihrem Betrieb benennen und dessen Kontaktdaten angeben.

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)

13.07.2023

Zuständige Stellen

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3821100

Fax

0361 57-3821104

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein

Otto-Dix-Straße 9 07548 Gera


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Regionalinspektion Ostthüringen
Otto-Dix-Straße 9
07548 Gera

Telefon

0361 57-3821100

Fax

0361 57-3821104

E-Mail

as-ost@tlv.thueringen.de

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Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Nein