Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Wenn die Gültigkeit Ihres Führerscheins abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Alte Papier- und Kartenführerscheine verlieren seit 2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Der einheitliche Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzt diese.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
- Beantragen Sie vor Ort oder online einen Termin in Ihrer örtlichen Führerscheinstelle.
- Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare Ihnen zur Verfügung stehen oder welches Online-Portal benutzt werden kann.
- Legen Sie Antragsformular und Dokument vor Ort vor oder laden Sie diese im Online-Portal hoch.
- Ihr Antrag wird bearbeitet.
- Der neue Führerschein wird Ihnen erteilt und kann in der Führerscheinstelle persönlich oder durch das Online-Portal entgegengenommen werden.
Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises.
- Alter Führerschein alten Rechts
• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• alter Führerschein im Original
• gegebenenfalls Karteikartenabschrift
• gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Es gelten unterschiedliche Fristen
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
- Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953: 19.01.2033
- 1953 bis 1958: 19.07.2022
- 1959 bis 1964: 19.01.2023
- 1965 bis 1970: 19.01.2024
- 1971 oder später: 19.01.2025
- Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001: 19.01.2026
- 2002 bis 2004: 19.01.2027
- 2005 bis 2007: 19.01.2028
- 2008: 19.01.2029
- 2009: 19.01.2030
- 2010: 19.01.2031
- 2011: 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013: 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Erkundigen Sie sich in Ihrer örtlichen Führerscheinstelle, die Bearbeitungszeit kann je Kommune unterschiedlich lang sein.
Widerspruch
Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare Ihnen zur Verfügung stehen oder welches Online-Portal benutzt werden kann.
Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
06.07.2026