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Anerkennung als Medizinische Dokumentarin oder Medizinischer Dokumentar mit einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

Wenn Sie in Deutschland als Medizinische Dokumentarin oder als Medizinischer Dokumentar arbeiten möchten, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Um diese Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.   

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Um in Deutschland als Medizinische Dokumentarin oder als Medizinischer Dokumentar tätig zu sein, benötigen Sie eine staatliche Erlaubnis. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen und in diesem Beruf tätig sein.
Der Beruf ist reglementiert. Das bedeutet: Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Erlaubnis zu bekommen.
Wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, müssen Sie Ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Diese Anerkennung ist notwendig, um die Berufserlaubnis zu erhalten. Erst mit dieser Erlaubnis dürfen Sie offiziell und rechtlich abgesichert in Ihrem Beruf arbeiten.
 

  • Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Medizinische Dokumentarin oder als Medizinischer Dokumentar. Dies können Sie auch aus dem Ausland tun.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen gleichwertig ist.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, wenn Ihre Qualifikation anerkannt wird und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Dann dürfen Sie die Berufsbezeichnung führen.
  • Gibt es wesentliche Unterschiede, informiert Sie die zuständige Stelle darüber und erklärt, warum diese nicht durch Ihre Berufspraxis ausgeglichen werden können.
  • Sie können diese Unterschiede durch eine Ausgleichsmaßnahme ausgleichen (zum Beispiel einen Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung).
  • Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
     

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
 

  • Sie haben eine Berufsqualifikation, die mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist. 
  • Sie sind gesundheitlich geeignet, den Beruf auszuüben.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse. 
  • Sie sind zuverlässig und persönlich geeignet.
     

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Geburtsurkunde und gegebenenfalls Namensänderungsurkunden
  • Identitätsnachweis
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Führungszeugnis/Straffreiheitsbescheinigung der Polizei- oder Justizbehörden des Heimatlandes gegebenenfalls des Studienlandes (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
  • Leumundszeugnis des Herkunftslandes (Certificate of good standing) 
  • Ärztliche Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Arztes (bei Vorlage nicht älter als 3 Monate)
  • Unterlagen über den Ausbildungsgang und Ausbildungsabschluss mit deutscher Übersetzung
  • Zertifikat B 2 über Kenntnisse der deutschen Sprache

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Kopien einreichen, müssen diese amtlich beglaubigt sein.
 

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