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Anzeige zu Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch den Spielenden stellen

Wenn Sie Hinweise zu Unregelmäßigkeiten bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie mit einem Glücksspielanbieter über das Ergebnis Ihrer Glücksspieltransaktion oder über den Service, den Sie von ihm erhalten haben, nicht einverstanden sind, sollten Sie diese Unregelmäßigkeiten zuallererst direkt bei diesem Glücksspielanbieter melden. Sollten sie keine Rückmeldung erhalten oder mit dessen Ergebnis unzufrieden sein, können Sie online einen Hinweis einreichen.

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten)

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Keine

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

22.05.2025

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale), Sachsen-Anhalt