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Arbeitsmittel Schadensfall bei Verwendung anzeigen
Wenn in Ihrem Betrieb Schäden durch das Versagen von Bauteilen oder sicherheitstechnische Einrichtungen entstanden sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der zuständigen Behörde sind Schadensfälle, bei denen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige kann online erfolgen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Regionalinspektion des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz.
Die Anzeige muss nachfolgende Angaben enthalten:
- Schilderungen zum Unfallhergang,
- zum Versagen der Bauteile/sicherheitstechnischen Einrichtungen
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
21.11.2022