Ausnahmegenehmigung Eingriff an Öko-Tieren beantragen
Wenn Sie als zertifiziertes Bio-Unternehmen Eingriffe an Ihren Tieren vornehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und Eingriffe an Ihren Tieren (Enthornung von Kälbern, Schwänze kupieren von Lämmern) vornehmen möchten, dann benötigen Sie vor dem Eingriff die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.
Sie beantragen die Ausnahmegenehmigung über ihre Kontrollstelle bei der zuständigen Stelle:
- Formular bei Kontrollstelle anfordern
- Formular ausfüllen und unterschreiben
- an Kontrollstelle senden
- Kontrollstelle prüft und bestätigt Angaben und leitet Antrag an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) weiter
- TLLLR bescheidet Antrag und sendet Bescheid an Unternehmer und Kopie an Kontrollstelle
Bitte wenden Sie sich an Ihre Kontrollstelle.
- Eingriffe müssen begründet werden (Verbesserung der Gesundheit, des Wohlbefindens oder der Hygienebedingungen der Tiere oder wenn die Arbeitssicherheit anderenfalls gefährdet wäre)
- Eingriffe müssen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden
- jegliches Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, indem angemessene Betäubungs- und Schmerzmittel verabreicht werden
- Eingriff darf nur im angemessenen Alter vorgenommen werden (Enthornung Kälber höchsten 6 Wochen alt, kupieren Lämmer höchstens 7 Tage alt)
- ausgefüllter Antrag
- ggf. Bescheinigung Tierarzt
Der Bescheid ist kostenpflichtig gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL).
- Enthornung je Tier 3,- Euro, jedoch mindestens 75,- Euro
- sonstige Eingriffe je Tier 1,- Euro, jedoch mindestens 75,- Euro
Rechtzeitig mit Geburtsplanung (zur Enthornung dürfen Kälber höchsten 6 Wochen alt / beim kupieren Lämmer höchstens 7 Tage alt sein)
4 bis 8 Wochen
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja Formular, kein Onlinedienst
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
24.11.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 / Öko-Kontrolle
Naumburger Straße 98
07743 Jena
Zuständige Stellen
Stelle | Verzeichnis der zugelassenen Öko-Kontrollstellen auf der Seite der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) |
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WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |