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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürger, die nie einen Wohnsitz im Inland hatten

Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird. Die Ausstellung erfolgt für deutsche Staatsbürger, die nie einen Wohnsitz im Inland hatten, durch das Standesamt I in Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses verlangt.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger, die nie einen Wohnsitz im Inland hatten) ist beim Standesamt I in Berlin verortet.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt, wenn die Person nie einen Wohnsitz im Inland hatte. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Standesamt I in Berlin

  • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben und nie im Inland wohnhaft oder gemeldet waren
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim Standesamt I in Berlin.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.

Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

Einzelfallabhängig

Möchten Sie gegen eine ablehnende Entscheidung des Standesamts vorgehen, besteht die Möglichkeit eines Antrags beim Amtsgericht zur Anweisung des Standesamts.

Möchten Sie gegen eine ablehnende Entscheidung des Standesamts vorgehen, besteht die Möglichkeit eines Antrags beim Amtsgericht zur Anweisung des Standesamts.

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

09.06.2026

Standesamt I in Berlin