Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen
Wenn Sie regelungsbedürftige Bauprodukte und Bauarten verwenden wollen, wenden Sie sich an das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um Bauprodukte verwenden zu können, muss entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall beantragt werden.
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist nötig, wenn es keine technischen Baubestimmungen und auch keine allgemein anerkannten Regeln der Technik für das Bauprodukt gibt oder diese wesentlich davon abweichen.
Eine Zustimmung im Einzelfall kann beantragt werden, wenn ein Bauprodukt nur im Rahmen eines konkreten Bauvorhabens verwendet werden soll.
Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt erteilt allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Bauprodukte, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen und Gutachten über die Einhaltung von Bauwerksanforderungen.
Nach Antragseingang bei der zuständigen Stelle werden die Unterlagen geprüft und gegebenenfalls weitere Informationen erbeten. Im dann einsetzenden Dialog werden fachliche und verfahrenstechnische Fragen geklärt. Wenn alle notwendigen Angaben vorliegen, werden die erforderlichen Prüfungen und Nachweise für das Bauprodukt ermittelt sowie ein individueller Prüfplan erstellt. Kompetente Prüfinstitute können empfohlen werden. Die Prüfungen beauftragt der Antragsteller selbst und reicht die Prüfergebnisse bei der zuständigen Stelle ein. Liegen alle Nachweise vor, wird die beantragte allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ausgestellt.
Bitte wenden Sie sich an das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt. Dieses ist eine technische Behörde im Baubereich. Das Institut übt seine Tätigkeit auf Grundlage eines zwischen Bund und Ländern geschlossenen Abkommens aus.
Das Bauprodukt soll deutschlandweit anwendbar sein.
- Antrag mit Unterlagen (Vorabklärung mit der zuständigen Stelle empfohlen)
- Beschreibung des Bauprodukts und des Verwendungsbereichs (Material, Gestalt, Anzahl der Größen, Varianten, Abmessungen et cetera)
- Beschreibung des Verwendungsbereichs (zum Beispiel Verwendung in Wänden, Decken, im Ausbau, in der Gebäudetechnik)
- Angaben zur Relevanz für die bauaufsichtlichen Anforderungen (insbesondere Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz, Schallschutz, Wärmeschutz, Umweltschutz)
- Erläuterung der Abweichung von den Technischen Baubestimmungen oder Betrachtung im Sinne eines sogenannten ungeregelten Bauprodukts
Abhängig vom Bearbeitungsaufwand liegen die Bearbeitungsgebühren zwischen 500 und 50.000 Euro. Zuzüglich fallen gegebenenfalls Prüfkosten und Kosten eingeschalteter Dritter an. Eine genauere Gebührenabschätzung wird nach Antragseingang mitgeteilt.
Bearbeitungsgebühr: EUR 500,00 - 50.000,00
keine
Für erstmalige Anträge kann keine feste Bearbeitungsdauer genannt werden, da diese je nach Komplexität und Prüfumfang individuell sehr unterschiedlich ist.
Links
Widerspruch
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Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
06.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur - Referat 54 - Gebäudetechnik und Nachhaltiges Bauen |
|---|---|
| Telefon | +49 361 5741110000 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail wird empfohlen. In der Regelarbeitszeit ist der Kontakt möglich von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |