Zum Inhalt springen
Serviceportal

Beendigung der Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe anzeigen

Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Betrieb des Prostitutionsgewerbes gegründet haben, können Sie diesen von einer Stellvertretung betreiben lassen. Die Person oder die Personen, die Sie zur Stellvertretung bestimmt haben, müssen Sie der zuständigen Behörde melden.

Ebenfalls müssen Sie melden, wenn die von Ihnen bestimmte Person die Stellvertretung nicht mehr ausführt, und zwar ohne Zeitverzug.

Gegebenenfalls müssen Sie dann eine neue Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

Sie müssen die Beendigung einer Stellvertretung im Prostitutionsgewerbe der zuständigen Stelle ohne Zeitverzug anzeigen.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

09.01.2025