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Beglaubigung deutscher Urkunden für die Verwendung im Ausland

Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu...

Leistungsbeschreibung

Die Legalisation ist mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Sie ist deshalb durch internationale Verträge teilweise für entbehrlich erklärt worden. Zu diesen Übereinkommen zählt unter anderem das Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostilleübereinkommen). An die Stelle der Legalisation tritt dann als Echtheitsnachweis die Apostille. Diese wird durch die zuständige innere Behörde des Staates, der die Urkunde ausgestellt hat, erteilt. Eine Beteiligung von dessen Auslandsvertretung in Deutschland ist dann nicht mehr notwendig.

Darüber hinaus existieren auch Übereinkommen mit der Folge der gegenseitigen Anerkennung des jeweiligen Urkundswesens, so dass öffentliche Urkunden ohne weiteres als echt angesehen werden (Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien; Luxemburg, Österreich und Schweiz).

Welche Staaten die "Haager Apostille" anerkennen, lesen Sie bitte hier:

Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt.

Beglaubigt wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher die Unterzeichnerin bzw. der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem das Dokument versehen ist.

Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt abhängig von den internationalen Vereinbarungen der Bundesrepublik Deutschland und dem ausländischen Staat durch eine Beglaubigung oder Apostille.

  • Für Länder, die dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation (BGBL. II 1965 S. 876) beigetreten sind, ist eine Apostille erforderlich. Welche Länder dies im Einzelnen sind, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.
  • Urkunden, die für andere (nicht beigetretene) Länder bestimmt sind, erhalten eine Beglaubigung. Anschließend erfolgt die Legalisation durch einen Konsularbeamten bei der Auslandsvertretung des Staates, in dem die Urkunde benötigt wird.

Erkundigen Sie sich möglichst vor Antragstellung bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf und wie die Bezahlung der Gebühren erfolgen soll.

  • Suchen Sie die zuständige Behörde auf. Vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin.
  • Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass aus.
  • Teilen Sie mit, in welchem Land Sie die Urkunde verwenden wollen.
  • Legen Sie die Urkunde im Original vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie bei der zuständigen Stelle.

Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes:

Deutsches Patent- und Markenamt

Dienststelle München

Postanschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München

Besucheranschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München

Tel.: +49 89 2195-0
Fax.: +49 89 2195-2221
E-Mail: info@dpma.de

Dienststelle Berlin

Postanschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
10958 Berlin

Besucheranschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
Gitschiner Straße 97
10969 Berlin

Tel.: +49 30 25992-0
Fax.: +49 30 25992-404
E-Mail: info@dpma.de

Dienststelle Jena

Postanschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
07738 Jena

Besucheranschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
Goethestraße 1
07743 Jena

Tel.: +49 364140-54
Fax.: +49 364140-5690
E-Mail: info@dpma.de

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Urkunden der Justizbehörden, Notare und Dolmetscher werden ausschließlich von den Thüringer Landgerichten zur Verwendung im Ausland beglaubigt.

  • Originalurkunde
  • Reisepass oder sonstiger Identitätsnachweis (entfällt bei schriftlicher Beantragung)
  • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für den Vertreter/die Vertreterin

EUR: 10,00 bis 100,00

Personenstandsurkunden sollten im Zeitpunkt der Beglaubigung nicht älter als sechs Monate sein.

Durch Bundesministerium des Innern freigegeben.

Mitzeichnung des Bundesministeriums der Justiz angefragt.

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Thüringer Landesverwaltungsamt

25.07.2012

Für Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland sowie Apostillen auf Bundesurkunden für die Verwendung in Beitrittsländern des Haager Übereinkommens:

Postanschrift:

Bundesverwaltungsamt / Beglaubigungen
Referat II B 4
50728 Köln

Besucheranschrift:

Bundesverwaltungsamt
Dienstgebäude Köln-Braunsfeld (Neues Technologiezentrum)
Eupener Str. 125
50933 Köln
Deutschland

Tel.: +49 228 99358-4100
Fax.: +49 228 99358-2893
E-Mail : beglaubigungen@bva.bund.de

Öffnungszeiten (Besuch und Telefon):

Mo: 09:00 - 13:00 Uhr
Di: 09:00 - 16:30 Uhr
Mi: 09:00 - 13:00 Uhr
Do: 09:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Für Urkunden des Bundespatentgerichts und des Deutschen Patentamtes:

Deutsches Patent- und Markenamt

Dienststelle München

Postanschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
80297 München

Besucheranschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München

Tel.: +49 89 2195-0
Fax.: +49 89 2195-2221
E-Mail: info@dpma.de

Dienststelle Berlin

Postanschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
10958 Berlin

Besucheranschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Technisches Informationszentrum Berlin
Gitschiner Straße 97
10969 Berlin

Tel.: +49 30 25992-0
Fax.: +49 30 25992-404
E-Mail: info@dpma.de

Dienststelle Jena

Postanschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
07738 Jena

Besucheranschrift:

Deutsches Patent- und Markenamt
Dienststelle Jena
Goethestraße 1
07743 Jena

Tel.: +49 364140-54
Fax.: +49 364140-5690
E-Mail: info@dpma.de

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 211
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1198

Fax

0361 57332-1346

E-Mail

joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 211

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja