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Berücksichtigung von Steuerklasse III beim Verwitweten nach dem Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners

Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie in den verbleibenden Monaten des Jahres des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.

Leistungsbeschreibung

Ihre Steuerklasse wird ab dem ersten des auf den Todestag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners (im Folgenden für beides: Partnerin oder Partner) folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III.
Sie kommen jedoch nicht in die Steuerklasse III, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes dauernd getrennt gelebt haben. Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners kommen Sie in die Steuerklasse I.

Anstelle der Steuerklasse I kann für Sie die günstigere Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Die Einreihung in Steuerklasse II können Sie bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Hinweis:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

Sie müssen nichts veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zu erhalten. Die Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern Änderungen im Familienstand mit.
Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie dies beantragen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Kinder für das jeweilige Jahr.
  • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr zuständiges Finanzamt.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Alternativ können Sie die Berücksichtigung der Steuerklasse II auch online und barrierefrei über ELSTER beantragen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt.

Sie und Ihre verstorbene Partnerin oder Ihr verstorbener Partner haben zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Für Sie entstehen keine Kosten.

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Umstellung auf Steuerklasse III: keine
Beantragung der Steuerklasse II: abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt

Thüringer Finanzministerium

14.08.2025

Zuständige Stellen

Stelle

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Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Telefon

0361 573625-900

E-Mail

poststelle@finanzamt-gera.thueringen.de

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Unsere Servicestelle bleibt dauerhaft geschlossen. Während unserer Telefonzeiten beantworten wir Anfragen zu Ihrem konkreten Steuerfall telefonisch:

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr  

Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag 08.00 - 12.00 Uhr  

Sollte ein Anliegen telefonisch nicht geklärt werden können, besteht auch weiterhin die Möglichkeit für einen persönlichen Termin bei Ihrem zuständigen Bearbeiter.

Ansprechpartner

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HaltestelleErnststr.

Straßenbahn1

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Gebühren: Nein

Parkplatz

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Rollstuhlgerecht

Ja