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Berufskraftfahrer Aus- und Fortbildungsstelle - Anerkennung beantragen

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation bzw. Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein. Für die Anerkennung wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Leistungsbeschreibung

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, hat die Pflicht zur Grundqualifikation und Weiterbildung.

Wenn Sie als Träger einer Ausbildungsstätte Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation bzw. Weiterbildung anbieten möchten, muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Beschäftigung einer ausreichenden Anzahl an qualifizierten Ausbildern
  • Nachweis geeigneter Unterrichtsräume und Lehrmittel sowohl für die praktische als auch für die theoretische Ausbildung,
  • Gewährleistung einer fortlaufenden Fortbildung des Lehrpersonals,
  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers.

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Dem Antrag sind die zur Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen beizufügen, insbesondere

  • das Ausbildungsprogramm, in dem die unterrichteten Themengebiete auf der Grundlage der in Anlage 1 zur Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes aufgeführten Kenntnisbereiche sowie die geplante Durchführung des Unterrichts und die Unterrichtsmethoden näher darzustellen sind,
  • Nachweise über die Zahl, die Qualifikationen und die Tätigkeitsbereiche der Ausbilder, einschließlich eines Nachweises über ihre didaktischen und pädagogischen Kenntnisse,
  • Angaben zu den Unterrichtsräumen, zu den Lehrmitteln, zu den für die praktische Ausbildung bereitgestellten Unterrichtsmitteln sowie zu den eingesetzten Ausbildungsfahrzeugen und
  • die vorgesehene maximale Teilnehmerzahl für den jeweiligen Unterrichtsraum.

Für Ausbilder im praktischen Teil muss eine Berufserfahrung als

  • 1. Berufskraftfahrer,
  • 2. Fachkraft im Fahrbetrieb,
  • 3. Kraftverkehrsmeister oder
  • 4. Meister für Kraftverkehr

oder eine entsprechende Fahrerfahrung, insbesondere als Fahrlehrer für Lastkraftwagen oder Busse, nachgewiesen werden.

Vor Antragstellung empfehlen wir eine Abstimmung mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt (Referat 520).

Sie müssen einen Antrag in schriftlicher oder in elektronischer Form stellen, wobei Sie für jeden Veranstaltungsort eine einzelne Anerkennung benötigen. Die Anerkennung kann (bei gleichzeitiger Beantragung) auch für mehrere Veranstaltungsorte mit einem Bescheid erfolgen.

Die Gebühren werden auf der Grundlage der Verordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Geb.-Nr.: 345 (51,10 – 511,00 Euro je Entscheidung) erhoben.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Widerspruch, Klage

Die Antragstellung erfolgt in Thüringen im elektronischen Antragsverfahren ThAVEL.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in den Anwendungshinweisen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, veröffentlicht auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr.

Thüringer Ministerium für Infastruktur und Landwirtschaft 

21.02.2022

Thüringer Landesverwaltungsamt

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1403

Fax

0361 57332-1462

E-Mail

guntram.heckmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Straßen- und Luftverkehr - Referat 520

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja