Zum Inhalt springen
Serviceportal

Beschwerden rund um das Thema Basiskonto, Kontowechselhilfe und Entgelttransparenz einreichen

Lehnt Ihr Kreditinstitut Ihren Basiskontoantrag ab, unterstützt es Sie nicht ausreichend beim Kontowechsel oder erhebt es ein unangemessenes Entgelt? Dann können Sie sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beschweren.

Leistungsbeschreibung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt Unternehmen wie Banken, Finanzdienstleister, private Versicherer und den Wertpapierhandel. Zu ihren Aufgaben gehört es, sich um den Schutz aller Verbraucherinnen und Verbraucher zu kümmern. Sie können bei der BaFin Beschwerde einreichen, wenn Sie glauben, dass ein beaufsichtigtes Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat.

Öffnung eines Basiskontos:
Alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, haben nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) einen Anspruch auf ein Basiskonto. Wenn Sie Ihren Antrag auf ein Basiskonto eingereicht haben, muss Ihnen die Bank innerhalb von 10 Tagen ein Basiskonto anbieten oder Ihnen schriftlich mitteilen, dass sie für Sie kein Basiskonto eröffnen will. Wenn die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt hat, können Sie eine Beschwerde bei der BaFin einreichen. Möchten Sie zudem, dass die BaFin Ihnen hilft, Ihren Anspruch auf ein Basiskonto durchzusetzen, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen.

Kontowechsel:
Das ZKG verpflichtet die Unternehmen auch dazu, Ihnen den Kontowechsel zu erleichtern. Auf Ihren Antrag muss der bisherige Anbieter die Daueraufträge und andere Leistungen auf den neuen Anbieter übertragen. Kommt Ihr Finanzdienstleister seiner Pflicht zur gesetzlichen Kontowechselhilfe nicht nach, können Sie dies der BaFin melden.

Entgelt-Forderung:
Auch bei einer unangemessenen Entgelt-Forderung können Sie bei der BaFin Beschwerde einreichen. Da der Gesetzgeber keine Höchstgrenze für die Kosten für ein Basiskonto festgelegt hat, variieren die Preise für ein Basiskonto stark. Für die Beurteilung der Angemessenheit sind laut ZKG vor allem marktüblichen Entgelte und das Verhalten der Nutzerin oder des Nutzers zu berücksichtigen.

Hat die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen wird und davon eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen ist, prüft sie, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen kann.

Die BaFin ist ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Sie schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt. Der Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen.

Eine Ausnahme bildet das Verwaltungsverfahren. Sie können die Durchführung eines Verwaltungsverfahrend bei der BaFin beantragen, wenn Sie nicht bereits aus denselben Gründen gerichtlich Klage erhoben haben.

Für Beschwerden rund um die Themen Basiskonto, Kontenwechselhilfe und Entgelttransparenz können Sie sich an die BaFin wenden. 

  • Rufen Sie die Seite "Bei der BaFin beschweren" auf.
  • Dort finden Sie das Online-Formular, über das Sie Ihre Beschwerde an die BaFin übermitteln können.
  • Geben Sie die relevanten Daten zu Ihrer Beschwerde in die Felder des Formulars ein.
  • Reichen Sie das Online-Formular digital ein.
  • Die BaFin prüft Ihre Beschwerde.
  • Wenn Ihre Beschwerde die Eröffnung eines Basiskontos betrifft, ist folgende zu beachten: Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Ablehnung Ihres Antrags auf ein Basiskonto erlaubt. Das ist der Fall, wenn:
    • Sie bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto haben und Sie dieses Konto tatsächlich nutzen können,
    • Sie innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank oder einen ihrer Mitarbeitenden oder einen ihrer Kundinnen oder Kunden verurteilt worden sind,
    • Sie bereits ein Basiskonto bei derselben Bank hatten und diese den Basiskontovertrag wegen Zahlungsverzug oder wegen Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken berechtigt gekündigt hat, oder
    • die Bank durch die Aufnahme und Unterhaltung einer Geschäftsbeziehung zu Ihnen gegen ihre Allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz und aus dem Kreditwesengesetz oder bei der Begründung der Ablehnung gegen ihre Verschwiegenheitspflichten verstoßen würde.
  • Hat die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen wird und davon eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen ist, prüft sie, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen kann.

Die BaFin ist ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Sie schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt. Der Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen.

Ein Verwaltungsverfahren gegen Ihre Bank müssen Sie schriftlich oder mit Hilfe des Onlineformulars der BaFin beantragen.

  • Laden Sie den Antrag auf der Internetseite der BaFin herunter und füllen Sie ihn vollständig aus.
  • Senden Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die auf dem Formular angegebene Adresse.
  • Alternativ können Sie das Onlineformular der BaFin vollständig ausfüllen. 
  • Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch.
  • Die BaFin prüft, ob Sie die Voraussetzungen für Ihr Anliegen, zum Beispiel die Eröffnung eines Basiskontos, erfüllen. Hierzu kann die BaFin auch eine Stellungnahme der Bank einholen.
  • Hat die Bank Ihnen gegenüber unrechtmäßig gehandelt, ordnet die BaFin an, diesen Mangel zu beheben, zum Beispiel durch die Eröffnung eines Basiskontos.
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung über den Abschluss des Verfahrens.
  • Wenn Ihr Antrag bei der BaFin abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen, damit die Entscheidung noch einmal überprüft wird.
  • Auch Ihre Bank kann Widerspruch einlegen.

Sie können eine Beschwerde bei der BaFin einreichen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • Sie möchten ein Basiskonto eröffnen und die Bank verwehrt Ihnen dies unrechtmäßig.
  • Ihnen wurde Ihr Basiskonto unrechtmäßig gekündigt.
  • Sie möchten Ihr Konto wechseln, doch Ihre Bank kommt ihrer Pflicht zur Kontowechselhilfe nicht nach und unterstützt Sie nicht ausreichend.
  • Sie erhalten von Ihrer Bank eine unangemessene Entgelt-Forderung für ein Basiskonto.

Sie können ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

  • Sie möchten ein Basiskonto eröffnen und die Bank verwehrt Ihnen dies unrechtmäßig.
  • Sie möchten ein Basiskonto eröffnen und die Bank hat nicht fristgerecht über die Eröffnung entschieden.
  • Die Bank hat Ihr Basiskonto nicht fristgerecht eröffnet.

  • Ihr Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos (Kopie) und
  • Schreiben der Bank über die Ablehnung Ihres Antrags (Kopie) oder
  • unrechtmäßiges Kündigungsschreiben für Ihr Basiskonto (Kopie) oder
  • Nachweis über fehlende Unterstützung beim Kontowechsel oder
  • Nachweis über unangemessene Entgelt-Forderung

Eine Beschwerde bei der BaFin einzureichen, ist für Sie kostenlos. Für Ausgaben, die Ihnen beim Schriftwechsel entstehen, müssen Sie allerdings selbst zahlen. Auch Anwaltskosten oder Gebühren für Beratungen werden Ihnen nicht erstattet.

Gebühr: gebührenfrei

Ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin zu beantragen, ist für Sie kostenlos. Für Ausgaben, die Ihnen beim Schriftwechsel entstehen, müssen Sie allerdings selbst zahlen. Auch Anwaltskosten oder Gebühren für Beratungen werden Ihnen nicht erstattet.

Gebühr: gebührenfrei

Bearbeitungsdauer bei Beschwerden mit Bezug zum Zahlungskontengesetz (ZKG)

Bearbeitungsdauer: 8 - 12 Wochen

Bearbeitungsdauer bei Verwaltungsverfahren mit Bezug zum Zahlungskontengesetz (ZKG)

Bearbeitungsdauer: 1 Monat

  • Widerspruch
  • zivilgerichtliche Klage

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal


Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

26.11.2025

Zuständige Stellen

Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

53002 Bonn, Stadt


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

53002 Bonn, Stadt

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

60306 Frankfurt am Main


Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

60306 Frankfurt am Main

Telefon

+49 228 4108-0

Fax

+49 228 4108-1550

E-Mail

poststelle@bafin.de
allgemein

E-Mail

qes-posteingang@bafin.de
mit qualifizierter elektronischer Signatur

E-Mail

fitandproper@bafin.de
speziell für Bestellanzeigen betreffend Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder

WWW

Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

HaltestelleHusarenstraße

Straßenbahn61

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

BaFin-Verbrauchertelefon

Telefon

0800 2 100500
aus Deutschland

Telefon

+49 228 29970299
aus dem Ausland

Fax

+49 228 4108-1550

Öffnungszeiten

Montag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 18.00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Barrierefreie Kontaktstellen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Fax

+49 228 41087774

E-Mail

verbraucherbeschwerden@bafin.de

WWW

Gebärdentelefon

Öffnungszeiten

Montag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
 

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein