Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen
Als strahlenschutzverantwortliche Person müssen Sie die Behörde informieren, wenn Sie Strahlenschutzbeauftragte bestellen oder abbestellen. Das gilt auch, wenn sich der Aufgabenbereich oder die Befugnisse von Strahlenschutzbeauftragten ändern.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.
In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.
Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,
- wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
- wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.
Die Mitteilung zum Strahlenschutzbeauftragten kann Online, postalisch oder per E-Mail erfolgen.
Tragen sie alle notwendigen Daten in das Onlineformular ein.
Laden sie die notwendigen Unterlagen hoch.
Bitte wenden Sie sich an dasThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
- Es gibt keine Bedenken der Behörde gegen die Zuverlässigkeit der Person, die Sie zur strahlenschutzbeauftragen Person bestellen und der Behörde mitteilen.
- Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz liegt vor.
- Bei Ärztinnen und Ärzten: Approbation
- Nachweis zur Zuverlässigkeit, Führungszeugnis (Belegart O)
- Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesen oder weiteren Betreibenden mit Angabe der Betreiberin oder des Betreibers und in welchem Umfang
- bei Ärztinnen und Ärzten: Nachweis der Approbation
Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.
Wenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Gebührenbescheid:
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
13.03.2025
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik
Thüringer Landesamt Für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21
Die Ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten ist eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung.
Fehlende oder eine nicht ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragt6en kann zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, wie Einschränkungen des Betriebes/ Umganges bis hin zum Widerruf der Genehmigung, führen.
Zuständige Stellen
Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl |
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Telefon | |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden) Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza
Stelle | Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl |
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Telefon | |
WWW | |
Parkplatz | ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden) Parkplätze: 20 Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten nach § 70 Strahlenschutzgesetz