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Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen

Als strahlenschutzverantwortliche Person müssen Sie die Behörde informieren, wenn Sie Strahlenschutzbeauftragte bestellen oder abbestellen. Das gilt auch, wenn sich der Aufgabenbereich oder die Befugnisse von Strahlenschutzbeauftragten ändern.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.

In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.

Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,

  • wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
  • wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.

Die Mitteilung zum Strahlenschutzbeauftragten kann Online, postalisch oder per E-Mail erfolgen.

Tragen sie alle notwendigen Daten in das Onlineformular ein.

Laden sie die notwendigen Unterlagen hoch.

Bitte wenden Sie sich an dasThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.

  • Es gibt keine Bedenken der Behörde gegen die Zuverlässigkeit der Person, die Sie zur strahlenschutzbeauftragen Person bestellen und der Behörde mitteilen.
  • Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz liegt vor.
  • Bei Ärztinnen und Ärzten: Approbation

  • Nachweis zur Zuverlässigkeit, Führungszeugnis (Belegart O)
  • Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesen oder weiteren Betreibenden mit Angabe der Betreiberin oder des Betreibers und in welchem Umfang
  • bei Ärztinnen und Ärzten: Nachweis der Approbation

Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.

Wenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Gebührenbescheid:

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

13.03.2025

Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik

Thüringer Landesamt Für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21

Die Ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten ist eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung.

Fehlende oder eine nicht ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragt6en kann zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, wie Einschränkungen des Betriebes/ Umganges bis hin zum Widerruf der Genehmigung, führen.

Zuständige Stellen

Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Telefon

+49 361 57-3814302

E-Mail

strahlenschutz@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Suhl
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

+49 361 57-3814302

E-Mail

strahlenschutz@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz Finanzamt (Parkzeit 2 Stunden)

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten nach § 70 Strahlenschutzgesetz