Zum Inhalt springen
Serviceportal

Den Verdacht auf Geldwäsche bei einem Glücksspiel anzeigen

Wenn Sie Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche bei einem Angebot oder einer Veranstaltung eines erlaubten oder unerlaubten Glücksspiels haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Leistungsbeschreibung

Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.

Wir nehmen Ihre Hinweise bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz entgegen in den Bereichen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel im Internet und Veranstaltung von Online-Poker und virtueller Automatenspiele.

Relevanz haben Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche im Glücksspiel, zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

Es fallen keine Kosten an.

Keine

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

22.05.2025

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Handwerks- und Gewerberecht, Preisüberwachung - Referat 231
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

+49 361 57332-1427

Fax

0361 57332-1491

E-Mail

Gewerberecht@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Handwerks- und Gewerberecht, Preisüberwachung - Referat 231

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja