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Direktzahlungen für landwirtschaftliche Unternehmen beantragen

Wenn Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen führen, können Sie jährlich einen Sammelantrag stellen, um Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu erhalten.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen im Haupt-, Neben- oder Zuerwerb führen und die Voraussetzungen erfüllen, können Sie im Rahmen eines Sammelantrags Direktzahlungen nach der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beantragen.

Dazu gehören unter anderem die Einkommensgrundstützung, die Umverteilungseinkommensstützung, die Junglandwirteeinkommensstützung, gekoppelte Einkommensstützungen sowie Zahlungen für Ökoregelungen.

Die Direktzahlungen sind Einkommensbeihilfen, die entweder an die bewirtschaftete Fläche oder an die Anzahl Ihrer Tiere gebunden sind. Darüber hinaus können Sie spezifische Förderungen für Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz erhalten.

Die Bewilligung erfolgt auf Grundlage Ihres angegebenen Flächenumfangs beziehungsweise Ihres Tierbestands. Dabei müssen Sie neben den Fördervoraussetzungen auch die Anforderungen der Konditionalität sowie die seit dem 1. Januar 2025 geltenden Vorgaben der sozialen Konditionalität einhalten.

Die Anmeldung in PORTIA erfolgt via eID des Personalausweises über die Bund ID. Der Antrag wird vollständig onlinebasiert im Portal gestellt und eingereicht.

Zuständig für die Direktzahlungen sind die Agrarförderzentren beziehungsweise die Referate 54 bis 57 des Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

  • Direktzahlungen werden nur aktiven Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern gewährt.
  • Mindestbetriebsgröße 1,0000 ha bzw. mindestens 225 € Direktzahlungen im Antragsjahr
  • Onlinebasierter georäumlicher Antrag

Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsdienst im Agrarportal PORTIA. Die Grundlage bildet der Sammelantrag mit seinen Anlagen.

Es fallen keine Gebühren an.

Antragsschluss ist der 15. Mai des jeweiligen Jahres.

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgen zum Ende des vierten Quartals des jeweiligen Antragsjahres.

Den rechtlichen Rahmen in Deutschland bilden hierfür

-  die VO (EU) 2021/2115

-  das GAP Direktzahlungen-Gesetz (GAPDZG),

-  das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG,

-  das GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem- Gesetz (GAPInVeKoSG),

-  die GAP-Direktzahlungen-Verordnung (GAPDZV),

-  die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV),

-  die GAP-Integriertes Verwaltungs- und     Kontrollsystem- verordnung (GAPInVeKoSV),

-  die GAP-Ausnahmenverordnung (GAPAusnV)

-  sowie der umfangreiche nationale GAP-Strategieplan, der mit Durchführungsbeschluss vom 21. November 2022 von der EU-Kommission genehmigt wurde.

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum

26.05.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Großenstein
Am Bahnhof 1a
07580 Großenstein

Telefon

+49 361 574187-001

Fax

+49 361 574187-088

E-Mail

post.gro@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

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Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

PORTIA Servicehotline
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda

Telefon

+49 361 574013-333

E-Mail

portia.post@tlllr.thueringen.de

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Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

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Schopperstraße 65 07937 Zeulenroda-Triebes


Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda
Schopperstraße 65
07937 Zeulenroda-Triebes

Telefon

+49 361 573921-101

Fax

+49 361 573921-299

E-Mail

post.zr@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

07931 Zeulenroda-Triebes


Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 55 - Agrarförderzentrum Ostthüringen - Zweigstelle Zeulenroda

07931 Zeulenroda-Triebes

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+49 361 573921-101

Fax

+49 361 573921-299

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post.zr@tlllr.thueringen.de

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