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Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer beantragen

Der Zuschuss zu Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer unterstützt juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft und geeignete Einrichtungen beim Aufbau von Gründungsstrukturen.

Leistungsbeschreibung

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement.

Die Förderung kann an juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen ausgereicht werden.

Sie können einen Antrag stellen, wenn die Thüringer Aufbaubank (TAB) Sie dazu auffordert – und wenn ein besonderes Interesse des Landes Thüringen besteht. Dies betrifft insbesondere Projekte zur Beratung und Vernetzung, die bestimmte Zielgruppen ansprechen oder wichtige fachliche Themen fördern und Gründungen unterstützen.

•    Sie werden von der Thüringer Aufbaubank (TAB) aufgefordert, einen Antrag einzureichen.
•    Sie können den Antrag bezüglich der Förderung zur Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank einreichen.
 

Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.

Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.

  • Antrag
  • Vorhabensbeschreibung
  • Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Arbeitsverträge und weitere Unterlagen zum beschäftigten Personal

Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen werden Ihnen im Zuge der Antragstellung über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank mitgeteilt.

Gebühr: gebührenfrei

Es gibt keine Frist.

Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer.

Gegen den Zuwendungsbescheid kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beim Verwaltungsgericht zu erheben.

Es werden Projekte gefördert, die sich in den Netzwerkverbund des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) einfügen.

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Thüringer Aufbaubank

02.09.2025

Zuständige Stellen

Gorkistraße 9 99084 Erfurt


Stelle

Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Telefon

0361 7447-0
Zentrale der Thüringer Aufbaubank

Telefon

0800 5565156
Kundenhotline der Thüringer Aufbaubank

E-Mail

info@aufbaubank.de

WWW

Startseite - Thüringer Aufbaubank

WWW

Förderprogramme Übersicht

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

99105 Erfurt


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