Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer beantragen
Der Zuschuss zu Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer unterstützt juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft und geeignete Einrichtungen beim Aufbau von Gründungsstrukturen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Dabei geht es um Themen wie Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement.
Die Förderung kann an juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen ausgereicht werden.
Sie können einen Antrag stellen, wenn die Thüringer Aufbaubank (TAB) Sie dazu auffordert – und wenn ein besonderes Interesse des Landes Thüringen besteht. Dies betrifft insbesondere Projekte zur Beratung und Vernetzung, die bestimmte Zielgruppen ansprechen oder wichtige fachliche Themen fördern und Gründungen unterstützen.
• Sie werden von der Thüringer Aufbaubank (TAB) aufgefordert, einen Antrag einzureichen.
• Sie können den Antrag bezüglich der Förderung zur Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank einreichen.
Bitte wenden Sie sich an die Thüringer Aufbaubank.
Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
- Antrag
- Vorhabensbeschreibung
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Arbeitsverträge und weitere Unterlagen zum beschäftigten Personal
Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen werden Ihnen im Zuge der Antragstellung über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank mitgeteilt.
Gebühr: gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine feste Bearbeitungsdauer.
Gegen den Zuwendungsbescheid kann Klage erhoben werden. Die Klage ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids beim Verwaltungsgericht zu erheben.
Es werden Projekte gefördert, die sich in den Netzwerkverbund des Thüringer Zentrums für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx) einfügen.
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TMWLLR)
Thüringer Aufbaubank (TAB)
Thüringer Aufbaubank
02.09.2025
Online beantragen
Zuständige Stellen
Gorkistraße 9 99084 Erfurt
| Stelle | Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts |
|---|---|
| Telefon | 0361 7447-0 |
| Telefon | 0800 5565156 |
| WWW | |
| WWW | |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |
99105 Erfurt
| Stelle | Thüringer Aufbaubank (TAB) - Anstalt öffentlichen Rechts |
|---|---|
| Telefon | 0361 7447-0 |
| Telefon | 0800 5565156 |
| WWW | |
| WWW | |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |