elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren
Wenn Sie Einsicht in die auf Ihrem elektronischen Identitätsnachweis gespeicherten Daten nehmen möchten, können Sie dies bei der jeweils zuständigen Behörde vor Ort oder digital tun.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Behörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen.
Sie können auch digital Ihre Daten einsehen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde, eID-Karte-Behörde oder Ausländerbehörde.
Sie benötigen einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit aktivierter eID-Funktion.
Um den Online-Dienst "Meine Daten einsehen" nutzen zu können, benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis/elektronischen Aufenthaltstitel/Ihre eID-Karte mit einsatzbereiter eID-Funktion (einschließlich selbstgewählter, sechsstelliger PIN)
- ein USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone
- Zudem muss die AusweisApp oder eine andere geeignete Software installiert sein. Sie können die AusweisApp kostenlos herunterladen.
- Diese Funktion ermöglicht eine Selbstauskunft, bei der Sie Ihre persönlichen Daten einsehen können, ohne dass diese gespeichert oder weitergegeben werden. Die AusweisApp selbst ist eine Software, die auf Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet installiert werden kann und für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments erforderlich ist.
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
keine
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
14.08.2025