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Erlaubnis beantragen, Virtuelle Automatenspiele durchzuführen oder zu vermitteln

Wenn Sie virtuelle Automatenspiele veranstalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis beantragen. Die Erlaubnis kann online oder schriftlich beantragt werden.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen stellen.

Virtuelle Automatenspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.

Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.

Antragstellende können die Veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen) sein.

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können.

Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:

  • Erweiterte Zuverlässigkeit (kein unerlaubtes Glücksspiel, transparente Inhaber und Beteiligungsverhältnisse)
  • Leistungsfähigkeit (ausreichend Eigenmittel, Wirtschaftlichkeit, Versicherungsschutz)
  • Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels

variabel

Klagemöglichkeit (es ergeht eine Rechtsbehelfsbelehrung mit der jeweiligen Erlaubniserteilung)

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

22.05.2025

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle (Saale)