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Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse - Förderung beantragen

Als anerkannte Erzeugergemeinschaft können Sie Beihilfen zur Förderung der ressourcenschonenden und nachfragegerechten Erzeugung, der Steigerung und Erhaltung der Produktqualität von Obst und Gemüse und der gemeinsamen Vermarktung erhalten.

Leistungsbeschreibung

Um die Verhandlungsposition der Thüringer Obst- und Gemüsebauern zu stärken, unterstützt die Europäische Union Erzeuger, die sich in Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Unter Erzeugerorganisationen versteht man Erzeugerzusammenschlüsse – gleich welcher Rechtsform – die bestimmten Kriterien genügen müssen und von der zuständigen Stelle im Freistaat gemäß dem geltenden EU-Recht anerkannt wurden.

Nur anerkannte Erzeugerorganisationen haben die Möglichkeit so genannte “Operationelle Programme” zur Genehmigung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Operationelle Programme müssen nach festen Vorgaben formuliert und aus einem zu diesem Zweck gebildeten „Betriebsfonds“ finanziert werden. Gespeist wird der Fonds aus Beiträgen der Erzeuger und den Beihilfen der Europäischen Union.

Im Rahmen der Operationellen Programme können nur Maßnahmen gefördert werden, die in der Nationale Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse enthalten sind und der ressourcenschonenden und nachfragegerechten Erzeugung, der Steigerung und Erhaltung der Qualität, der Bündelung des Angebots sowie der gemeinsamen Vermarktung dienen.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 54 – Agrarförderzentrum Mittelthüringen.

Erzeugerorganisationen müssen ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und ein Operationellen Programm zur Genehmigung vorlegen.

Erzeugerorganisation können nur anerkannt werden, wenn sie mindestens über 15 Erzeugermitglieder verfügen und einen Mindestumsatz an vermarkteter Erzeugung von 5.000.000 EUR erreichen.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

20.02.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 54 - Agrarförderzentrum Mittelthüringen - Zweigstelle Sömmerda
Uhlandstr. 3
99610 Sömmerda

Telefon

+49 361 574151-100

Fax

+49 361 574151-299

E-Mail

post.som@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Zweigstelle Sömmerda

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Ergzeugerorganisationen

Telefon: 0361 574062-470

E-Mail: Kerstin.Riedel-Kopp@tlllr.thueringen.de

WWW: TLLLR Ergzeugerorganisationen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 54 - Agrarförderzentrum Mittelthüringen - Zweigstelle Stadtroda
Am Burgblick 23
07641 Stadtroda

Telefon

+49 361 574062-622

Fax

+49 361 574062-699

E-Mail

post.sro@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 54 - Agrarförderzentrum Mittelthüringen - Zweigstelle Stadtroda

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Ergzeugerorganisationen

Telefon: 0361 574062-470

E-Mail: Kerstin.Riedel-Kopp@tlllr.thueringen.de

WWW: TLLLR Ergzeugerorganisationen

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