Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung der Fahrerlaubnis ansteht.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) besitzen und nach Deutschland umgezogen sind, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis in folgenden Fällen umschreiben lassen:
- die Gültigkeit Ihres Führerscheins endet,
- die Gültigkeit einzelner Fahrerlaubnisklassen endet.
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer. Diese gilt auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.
EU-/EWR-Führerschein für nicht-harmonisierte Klassen: Wenn Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen möchten, müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Für EU-/EWR-Führerscheine harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE): Sie benötigen keine Umschreibung (siehe jedoch obige Anmerkungen zu den C- und D-Klassen).
- Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Ort oder online
- Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Online Dienst zur Verfügung stehen und welche weiteren Unterlagen vorgelegt oder online hochgeladen werden müssen.
- Ihr Antrag wird geprüft.
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erfolgt die Umschreibung der Fahrerlaubnis, diese wird Ihnen vor Ort ausgehändigt oder zugestellt
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- bei Vorlage Reisepass: Bitte fügen Sie diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt bei.
- aktuelles Lichtbild
- 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild)
- Frontalaufnahme
- ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- gültiger Führerschein eines EU- oder EWR-Staates
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Beim Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob es für Ihr Anliegen Fristen zu beachten gibt.
Widerspruch
Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst zur Verfügung stehen und welche weiteren Unterlagen vorgelegt oder online hochgeladen werden müssen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
21.07.2026
Fahrerlaubnisbehörde