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Fahrzeugregister - Halterauskunft als berechtigte Person beantragen (Fahrzeugregisterauskunft)

Eine Halterauskunft (Fahrzeugregisterauskunft) kann für berechtigte Personen notwendig sein. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Informationen zum Halter oder zur Halterin eines Fahrzeugs sowie den Fahrzeugdaten benötigen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Fahrzeugregisterauskunft beantragen. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.

Diese Fahrzeugdaten können folgende Informationen beinhalten:

  • Familienname
  • Vorname
  • Ordens- und Künstlername
  • Anschrift
  • Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs
  • Name und Anschrift der Versicherung
  • Nummer des Versicherungsscheins oder Nummer der Versicherungsbestätigung
  • Gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses
  • Gegebenenfalls Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
  • Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für den Halter oder die Halterin
  • Kraftfahrzeugkennzeichen

Bitte beachten Sie, dass sich die übermittelten Daten je nach Anlass der Anfrage unterscheiden und weitere Daten hinzukommen können.

  • Sie stellen den Antrag schriftlich oder online bei Ihrer Fahrzeugzulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt.
  • Nach Eingang des Antrags prüft das Kraftfahrt-Bundesamt den Antrag und erteilt die Auskunft.
  • Die Auskunft wird per Post zu Ihnen geschickt.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrzeugzulassungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte oder direkt an das Kraftfahrt-Bundesamt.

Als Privatperson oder privates Unternehmen können Sie eine einfache Registerauskunft aus folgenden Gründen beantragen:

  • Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
  • Privatklagen für Verstöße im Straßenverkehr

Bei Online-Antrag:

  • Identifizierung über AusweisApp

Bei postalischem Antrag:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Formular

Die fällige Gebühr wird gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde.

Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Kosten für Porto und Nachnahmegebühren bei postalischem Versand.

Bearbeitungsdauer: 1 - 5 Werktage

Die meisten Behörden stellen Antragsformulare oder einen Online-Dienst internetbasiert zur Verfügung.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

04.12.2024

Fahrzeugzulassungsbehörde oder Kraftfahrt-Bundesamt