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Fischerei - Antrag auf Fischerprüfung Zulassung und Abnahme zur Erlangung des Fischereischeins

Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins. Erfahren Sie hier mehr.

Leistungsbeschreibung

Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.

Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.

Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.

Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

  • Sie reichen den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung spätestens vier Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde ein.
  • Sie entrichten die Prüfungsgebühr spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn bei der zuständigen unteren Fischereibehörde.
  • Sie stellen den Antrag auf den von der obersten Fischereibehörde vorgegebenen Antragsformularen. Die Formulare gibt die untere Fischereibehörde aus.
  • Sie haben erfolgreich am Vorbereitungslehrgang teilgenommen und dem Antrag den entsprechenden Nachweis sowie die Bescheinigung über die gezahlte Prüfungsgebühr beigefügt. Minderjährige Antragsteller haben die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters dem Antrag beigefügt.

  • Antragsformular laut ThürFischAVO
  • Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges

  • 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
  • 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr

Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.

Einige Behörden stellen Anträge und Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Im Fall einer nachgewiesenen Beeinträchtigung eines zugelassenen Antragstellers, die bei Ablegung der Prüfung zu erheblichen Nachteilen führen würde, kann die untere Fischereibehörde einen angemessenen Nachteilsausgleich gewähren. Als Nachteilsausgleich kommen insbesondere die Zulassung von Hilfsmitteln oder eine Verlängerung der Prüfungszeit in Betracht. Eine Erleichterung der Prüfungsanforderungen hinsichtlich der qualitativ zu erbringenden Leistungen oder ein Verzicht auf Prüfungsleistungen ist in keinem Fall zulässig. Sie können den Nachteilsausgleich mit dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde beantragen; fügen Sie dabei die entsprechenden Nachweise dem Antrag bei.

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

10.09.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

WWW

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

E-Mail: fisch@gera.de

Downloads

Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)