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Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen

Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie dies aufzeichnen und gegebenenfalls der zuständigen Behörde vorlegen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.

Die Aufzeichnungen müssen Sie sofort schriftlich vornehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Referat 54 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

Ihre Aufzeichnungen müssen mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische enthalten.

keine

Die Eintragungen müssen Sie ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufbewahren.

Aufbewahrungsfrist: 5 JAHR

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

12.11.2024

Zuständige Stellen

99106 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten - Referat 47 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt

99106 Erfurt

Telefon

0361 57391-1099
Zentrale

Fax

0361 57391-1044

E-Mail

poststelle@tmuen.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Beethovenstraße 3 99096 Erfurt


Stelle

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten - Referat 47 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Beethovenstraße 3
99096 Erfurt

Telefon

0361 57391-1099
Zentrale

Fax

0361 57391-1044

E-Mail

poststelle@tmuen.thueringen.de

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein