Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen
Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie dies aufzeichnen und gegebenenfalls der zuständigen Behörde vorlegen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen, müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen, das sogenannte Besatzbuch.
Die Aufzeichnungen müssen Sie sofort schriftlich vornehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Referat 54 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt
Ihre Aufzeichnungen müssen mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische enthalten.
keine
Die Eintragungen müssen Sie ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufbewahren.
Aufbewahrungsfrist: 5 JAHR
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
12.11.2024
Zuständige Stellen
99106 Erfurt
Stelle | Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten - Referat 47 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt |
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Telefon | 0361 57391-1099 |
Fax | 0361 57391-1044 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Beethovenstraße 3 99096 Erfurt
Stelle | Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten - Referat 47 - Wald- und Fischereipolitik, Fachaufsicht über die hoheitlichen Aufgaben der Landesforstanstalt |
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Telefon | 0361 57391-1099 |
Fax | 0361 57391-1044 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |