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Fischereipachtvertrag anzeigen (Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme)

Die Ausübung eines Fischereirechtes kann durch Verpachtung vom Inhaber des Fischereirechtes (Fischereiberechtigten) auf andere Personen übertragen werden. Dies müssen Sie der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.

Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen Sie als Verpächter entgegennehmen (als Inhaber des Fischereirechts) und anschließend der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen.

Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

  • Schriftform Fischereipachtvertrag
  • Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
  • gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)

  • Fischereipachtvertrag
  • gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist

30,00 € je Vertrag

Erweiterte Rahmenbedingungen erfolgen über die Landratsämter.

14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung

Beanstandungsfrist: zwei Monate

Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.

Widerspruchsfristen

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

14.02.2024

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

WWW

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja