Fischereischein Ausstellung beantragen
Zur Ausübung der Angelfischerei ist die Beantragung und Erteilung eines Fischereischeines in Thüringen notwendig. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der zuständigen Gemeinde.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein aufgrund der Fischereischeinpflicht.
Diesen stellt die für den Wohnort zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung nicht erforderlich machen.
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich einen Erlaubnisschein zum Fischfang, der beim Fischereiberechtigten (Besitzer des Fischereirechtes) oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.
Fischereischeine sind bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen,
nach einem von der Obersten Fischereibehörde vorgegebenen Muster mit der entsprechenden Gültigkeitsdauer.
Ihren Fischereischein erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen.
- Nach dem Ablegen der Fischerprüfung nach den Thüringer Voraussetzungen kann ein Fischereischein erteilt werden.
- Die Verlängerung von Fischereischeinen erfolgt analog der Neuerteilung.
- Keine Verlängerungsmöglichkeit besteht bei Fischereischeinen auf Lebenszeit, Vierteljahresfischereischeinen und Jugendfischereischeinen.
- Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung oder Nachweis über fischereiliche Ausbildung (§ 29 Abs. 2 Nr. 1 ThürFischG, § 33 Abs. 2 ThürFischAVO)
- Personalausweis
- Passbild
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des beantragten Fischereischeins. Mit der Ausstellungsgebühr wird die Fischereiabgabe erhoben.
Folgende Gesamtgebühren fallen an:
- Jahresfischereischein: 18,00 €
- Fünfjahresfischereischein: 45,00 €
- Zehnjahresfischereischein: 70,00 €
- Fischereischein auf Lebenszeit: 245,00 €
- Jugendfischereischein: 12,00 €
- Vierteljahresfischereischein: 25,00 €
Bei Verlust des Fischereischeines wird für die Ausstellung einer Zweitschrift eine Gebühr in Höhe von 8,00 € fällig.
Fristen sind im Gesetz bzw. der Verordnung nicht definiert. Jedoch kann die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreie Stadt Reglungen hierzu bekannt geben.
Regelungen hierzu trifft die zuständige Gemeinde i. V. m. dem zuständigen Landratsamt/oder kreisfreien Stadt.
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
31.07.2026
Ihren Fischereischein erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen.
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister. |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-2495 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: fisch@gera.de
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Antrag auf Neuausstellung / Verlängerung eines Fischereischeines - (Thüringen)