Fischerei - Antrag auf Fischerprüfung Zulassung und Abnahme zur Erlangung des Fischereischeins
Die Ablegung der Thüringer Fischerprüfung ist die Grundlage zur Erteilung oder Verlängerung eines Thüringer Fischereischeins. Erfahren Sie hier mehr.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Fischerprüfung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung eines Thüringer Fischereischeines. Sie unterliegt strengen Regeln und wird nach definierten Rahmenbedingungen abgelegt.
Für die Teilnahme an der Fischerprüfung müssen Sie zunächst zur Prüfung zugelassen werden. Dies erfolgt nach geregelten Bedingungen.
Die schriftliche Fischerprüfung legen Sie nach Ihrer Zulassung bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
Die zuständige untere Fischereibehörde gibt Prüfungsort und Prüfungstermin mindestens 3 Monate vor dem festgelegten Prüfungstermin in ortsüblicher Weise öffentlich bekannt. Daraufhin können Sie den Antrag zur Prüfungszulassung stellen, der spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin vorliegen muss. Ebenso müssen Sie die Prüfungsgebühr 4 Wochen vor dem Prüfungstermin entrichten.
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
- Sie reichen den Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung spätestens vier Wochen vor dem festgelegten Prüfungstermin bei der unteren Fischereibehörde ein.
- Sie entrichten die Prüfungsgebühr spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn bei der zuständigen unteren Fischereibehörde.
- Sie stellen den Antrag auf den von der obersten Fischereibehörde vorgegebenen Antragsformularen. Die Formulare gibt die untere Fischereibehörde aus.
- Sie haben erfolgreich am Vorbereitungslehrgang teilgenommen und dem Antrag den entsprechenden Nachweis sowie die Bescheinigung über die gezahlte Prüfungsgebühr beigefügt. Minderjährige Antragsteller haben die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters dem Antrag beigefügt.
- Antragsformular laut ThürFischAVO
- Teilnahmebestätigung eines anerkannten Vorbereitungslehrganges
- 4 Wochen bei Antrag auf Zulassung zur schriftlichen Fischerprüfung
- 4 Wochen bei der Entrichtung der Prüfungsgebühr
Regelungen hierzu trifft das zuständige Landratsamt oder die kreisfreie Stadt.
Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde Ihres Landkreises oder kreisfreien Stadt.
Einige Behörden stellen Anträge und Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Im Fall einer nachgewiesenen Beeinträchtigung eines zugelassenen Antragstellers, die bei Ablegung der Prüfung zu erheblichen Nachteilen führen würde, kann die untere Fischereibehörde einen angemessenen Nachteilsausgleich gewähren. Als Nachteilsausgleich kommen insbesondere die Zulassung von Hilfsmitteln oder eine Verlängerung der Prüfungszeit in Betracht. Eine Erleichterung der Prüfungsanforderungen hinsichtlich der qualitativ zu erbringenden Leistungen oder ein Verzicht auf Prüfungsleistungen ist in keinem Fall zulässig. Sie können den Nachteilsausgleich mit dem Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde beantragen; fügen Sie dabei die entsprechenden Nachweise dem Antrag bei.
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
10.09.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister. |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-2495 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: fisch@gera.de
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Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zur Erlangung des ersten Fischereischeines - (Thüringen)