Flugplatzförderung
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Flug- und Flugplatzbetriebes sowie zur Umsetzung einer barrierefreien Nutzung der Flugplätze.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Flug- und Flugplatzbetriebes sowie zur Umsetzung einer barrierefreien Nutzung der Flugplätze.
Förderfähig sind folgende Infrastrukturmaßnahmen:
- Bau, Erneuerung und Instandhaltung von Flugbetriebsflächen, ortsfester Anlagen für die Flugsicherung und Luftsicherheit, ortsfester Befeuerungsanlagen und Markierungen, von Flugplatzhochbauten einschließlich Außenanlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen zu Strom, Gas und Wasser sowie ortsfeste Anlagen, Einrichtungen und Geräte, Winterdienst und Rettungswesen
- Grunderwerb, soweit er für den Betrieb des Flugplatzes erforderlich ist
- Erwerb und Installation von technischer Ausrüstung zur Erhöhung der Sicherheit des Flugbetriebes, zur Wartung der Flugbetriebsflächen und zur Durchführung instrumentengestützter An- und Abflugverfahren
- Bauliche und betriebliche Sicherungsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber
- Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, von Maßnahmen zur Verbesserung des Umwelt- und Lärmschutzes
- Notwendige Planungsleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen
- Planung, Genehmigung und Veröffentlichung von An- und Abflugverfahren
Nicht gefördert werden:
- luftverkehrsbezogene Maßnahmen, die nicht für den prognostizierten Flugplatzbetrieb erforderlich sind
- Infrastruktur und Ausrüstung, die in erster Linie nicht für luftverkehrsbezogene Tätigkeiten benötigt werden
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 427.
Sie sind Betreiber von Flughäfen und Verkehrslandeplätzen sowie Sonderlandeplätzen und Segelfluggeländen in Thüringen.
ausgefüllter Antrag
Gebühr: gebührenfrei
Nach Bewilligung Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht
Thüringer Landesverwaltungsamt
Thüringer Landesverwaltungsamt
05.12.2025