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Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken beantragen

Wenn Sie Wirbeltiere zu Versuchszwecken aus einem Drittland importieren möchten, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Wirbeltiere aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) nach Deutschland einführen möchten – zum Beispiel für Tierversuche oder zur Nutzung von Organen oder Gewebe für wissenschaftliche oder andere Zwecke –, benötigen Sie dafür eine Einfuhrgenehmigung.

Dies gilt nicht für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Tauben, Puten, Enten, Gänse und Fische (ausgenommen Zebrabärblinge).Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Antragstellers. Hat dieser keinen Sitz im Inland, ist der inländische Bestimmungsort (Ort der vorgesehenen Verwendung) für die Bestimmung der zuständigen Behörde maßgeblich.

Den Antrag auf Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken können Sie in Papierform oder online stellen:

  • Machen Sie die erforderlichen Angaben und reichen Sie die benötigten Unterlagen ein.
  • Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz prüft den Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid, der Sie bei positivem Prüfergebnis zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken berechtigt.
  • Sie erhalten die Information über die zu entrichtende Verwaltungsgebühr.

Wenn Sie den Antrag online stellen wollen:

  • Melden Sie sich im Thüringer Verwaltungsportal an.
  • Reichen Sie gegebenenfalls elektronische Kopien (Scans) oder digitale Ausfertigungen der benötigten Unterlagen ein.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

  • Nachweis, dass die Tiere zu einem dieser Zwecke gezüchtet wurden (auf Deutsch oder als beglaubigte Übersetzung):
    • Verwendung in Tierversuchen
    • Verwendung der Organe oder Gewebe zu wissenschaftlichen Zwecken
    • Verwendung der Organe oder Gewebe zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken
  • Stellungnahme oder Bestätigung des Tierschutzbeauftragten
  • Angaben zum Einfuhrort und zum Empfänger
  • Gegebenenfalls Belastungsbeurteilung

Bitte denken Sie daran, die Genehmigung rechtzeitig im Vorfeld der tatsächlichen Einfuhr zu beantragen.

Bearbeitungsdauer: 1 - 2 Wochen

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

26.06.2025

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 22 - Allgemeines Veterinärwesen, Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3815201

Telefon

0361 57-3815221

E-Mail

tierschutz-tam@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplätze auf dem Grundstück

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja