Fischereiförderung für Vermarktung und Verarbeitung in der Aquakultur und Fischwirtschaft beantragen
Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Thüringen beteiligt sich seit Jahren erfolgreich an der Umsetzung von europäischen Förderprogrammen in der Fischerei.
Durch die Förderung soll der Fischereisektor in Thüringen in den Bereichen Aquakultur und Fischwirtschaft gestärkt werden.
Wenn Sie Maßnahmen zum Wohle des Fischereiwesens in Thüringen beabsichtigen, können Sie im Vorfeld eine finanzielle Förderung beantragen.
Gefördert werden in erster Linie bestehende Fischerei- und Fischzuchtbetriebe, um die regionale Wertschöpfungskette sowie den ländlichen Raum zu stärken.
Die Förderung ist unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 31. März des Jahres zu beantragen.
ThüringenForst - AöR -
Forstamt Frauenwald
Sachgebiet Förderung
Frauenwald
Allzunah 11a
98694 Ilmenau
Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de
Wer wird gefördert?
- Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
- Unternehmen der Fischwirtschaft (Verarbeitung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur) und Aquakulturunternehmen mit Sitz oder mit einer Betriebsstätte in Thüringen.
- Einrichtungen, die Fischereiforschung betreiben. Die Ergebnisse müssen den Zielen dieser Richtlinie in Thüringen dienen und der Thüringer Fischereiwirtschaft nutzbar gemacht werden.
Was wird gefördert?
Für die Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen kann gefördert werden
-
Ausrüstung und Modernisierung im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen und zur Erhöhung der Wertschöpfung,
-
Einrichtung oder Ausbau von Regional- und Direktvermarktung, wie zum Beispiel Hofläden, mobiler Verkaufseinrichtungen, Verkaufsautomaten oder Online-Handel sowie die Entwicklung von Marketing-Innovationen,
-
Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung und
-
Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher, zur Verringerung des Einsatzes von Lebensmittelzusätzen, zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen und zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit, beispielsweise für Hygieneförderung, verbesserte Haltbarkeit, Qualitätszertifizierung und Qualitätsförderung
Anträge sind grundsätzlich bis zum 31. März des Jahres zu stellen.
Links
- Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur und Fischwirtschaft in Thüringen (ThürFRL-EMFAF)
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF)
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten
01.07.2025
ThüringenForst - AöR -
Forstamt Frauenwald
Sachgebiet Förderung
Frauenwald
Allzunah 11a
98694 Ilmenau
Telefon: +49 (0) 36782 658 - 5
Telefax: +49 (0) 36782 658 - 47
E-Mail: forstamt.frauenwald@forst.thueringen.de
Weitere Informationen erhalten Sie über nachfolgenden Link.
Zuständige Stellen
Stelle | ThüringenForst - Anstalt öffentlichen Rechts - Forstamt Frauenwald - Sachgebiet Förderung |
---|---|
Telefon | |
Fax | 036782 65847 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag – Donnerstag: 7.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag: 7.00 Uhr – 14.00 Uhr |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |