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Tier-, Pflanzen- und Naturschutz

Zukauf konventioneller Zuchttiere für Öko-Betrieb beantragen

Wenn Sie als zertifiziertes Bio-Unternehmen konventionelle Tiere in ihren Bestand aufnehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung bekommen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein zertifiziertes Bio-Unternehmen sind und gerne Ihren Tierbestand mit Tieren aus konventioneller Herkunft aufstocken wollen, weil es vergleichbare Tiere in Bio-Qualität nicht auf dem Markt gibt, dann benötigen Sie vor dem Zukauf die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese überprüft die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.

Antragstellung seit 1.01.2022 über die Datenbank OrganicXlivestock

Bitte stellen Sie den Antrag online über die Tierdatenbank OrganicXlivestock.

Sie müssen über eine Suche in der Datenbank organicxlivestock sicher stellen, dass es im Umkreis von 200km um die Betriebsstätte keine vergleichbaren Tiere in Bioqualität zum Kauf gibt, dann können:
1.) nichtökologisches/nichtbiologisches Geflügel in eine ökologische/biologische Geflügelproduktionseinheit eingestellt werden, sofern die Junghennen für die Eiererzeugung und das Geflügel für die Fleischerzeugung weniger als drei Tage alt ist

oder

2.) zum Aufbau einer Herde oder eines Bestandes Jungtiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Sie müssen unmittelbar nach dem Absetzen gemäß den ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften aufgezogen werden. Für den Tag der Einstellung der Tiere in die Herde oder den Bestand gelten außerdem die folgenden Einschränkungen:

a) Rinder, Pferde und Geweihträger müssen weniger als sechs Monate alt sein;

b) Schafe und Ziegen müssen weniger als 60 Tage alt sein;

c) Schweine müssen weniger als 35 kg wiegen.

d) Kaninchen müssen weniger als drei Monate alt sein.
oder

3.) zur Erneuerung einer Herde oder eines Bestands nichtökologische/nichtbiologische ausgewachsene männliche und nullipare (noch nicht geborene) weibliche Tiere zu Zuchtzwecken eingesetzt werden. Sie sind anschließend gemäß den ökologischen/biologischen Produktionsvorschriften aufzuziehen. Darüber hinaus wird die Zahl der weiblichen Tiere pro Jahr wie folgt begrenzt:

a) bis maximal 10 % des Bestands an ausgewachsenen Pferden oder Rindern und 20 % des Bestands an ausgewachsenen Schweinen, Schafen, Ziegen, Kaninchen oder Geweihträgern können eingesetzt werden;

b) bei kleineren Einheiten wird eine solche Bestands-/Herdenerneuerung auf maximal ein Tier pro Jahr begrenzt.
-diese Prozentsätze können auf bis zu 40% angehoben werden, wenn die Tierhaltung erheblich vergrößert wurde oder eine Rasse durch eine andere ersetzt wird oder ein neuer Zweig der Tierproduktion gegründet wurde. Die Tiere müssen jederzeit identifizierbar sein oder in der Umstellungszeit getrennt von den ökologischen/biologischen Tieren gehalten werden

  • Über Datenbank ausgefüllter Hauptantrag (zum Nachweis der erfolgten Umkreissuche)
  • Fallindividuell bspw. Stellungnahme Tierarzt zum Enthornungsstand etc.

Der Bescheid ist kostenpflichtig; 75 € nach Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft

Es gibt keine Frist zu beachten. Tiere können erst nach Bescheidung zugekauft werden.

4 bis 8 Wochen

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Alle Informationen ab 01.01.2022 in folgender Tierdatenbank: OrganicXlivestock 

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum

24.11.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum / Referat 21 / Öko-Kontrolle

Zuständige Stellen

Stelle

Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL e.V.)

07702 Jena

E-Mail

organicxlivestock@fibl.org

WWW

www.fibl.org

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Ökolandbau

Telefon: +49 361 574041-447

E-Mail: oeko@tlllr.thueringen.de