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Anlagenbetrieb und -prüfung

Bauen - Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen

Die Beseitigung von Gebäuden, einschließlich baulicher Anlagen, müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde vorher anzeigen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Eine bauliche Anlage können Sie ohne Beteiligung der Bauaufsichtsbehörde beseitigen,

  • wenn es sich um ein freistehendes Gebäude der Gebäudeklassen 1, 2 und 3 handelt,
  • wenn es sich um eine sonstige Anlage, die kein Gebäude ist, mit einer Höhe bis zu 10 m handelt,
  • wenn verfahrensfreie Anlagen nach der Thüringer Bauordnung betroffen sind.

Sobald Sie eine andere bauliche Anlage beseitigen möchten, müssen Sie dies zuvor bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen.

Beziehen Sie einen qualifizierten Tragwerkplaner beziehungsweise eine qualifizierte Tragwerkplanerin ein. Diese Regelung soll sicherstellen, dass bei der Beseitigung von Anlagen die Standsicherheit benachbarter Gebäude nicht gefährdet wird.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft und bestätigt die Anzeige.

Dabei ist es möglich, dass Sie über weitere zusätzlich benötige Genehmigungen informiert werden, die beispielsweise Denkmalschutz, Naturschutz oder Abfallrecht betreffen können.

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt).

Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde

  • Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde, welche Formulare und weiteren Unterlagen vorzulegen sind und ob ein Onlinedienst zur Verfügung steht. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vorher anzeigen.

Widerspruch

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

01.10.2026