Serviceportal
Anlagen, Waren und Stoffe
Produkt- und Stoffzulassung
Zum Schutz von Mensch und Natur ist der Umgang mit bestimmten Stoffen und der Vertrieb bestimmter Waren reguliert. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, Wirkstoffe oder besonders gefährliche Stoffe, wie beispielsweise radioaktives Material. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.
Leistungen
- Arzneimittel und Medizinprodukte
- Arzneimittelherstellung - Erlaubnis
- Bauart von Fahrzeugteilen genehmigen lassen
- Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen
- Bauen - Zulassung für Bauprodukte Verwendbarkeit im Einzelfall beantragen
- Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen
- Betriebsnummer für die Prüfung von Qualitätswein, Sekt und Perlwein beantragen
- EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
- Futtermittelkontrolle
- Genehmigung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland nach § 12 (2) PflSchG
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet nach § 22 (2) PflSchG
- Hochradioaktive Strahlenquellen Registrierung
- Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
- Radioaktive Stoffe: Bestand - Anzeige
- Radioaktive Stoffe: Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen - Anzeige
- Sprengstoffgesetz Anzeigepflichten § 14 SprengG
- Tierarzneimittel
- Tierärztliche Hausapotheke - anzeigen
- Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtilinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
- VE-Register: Register für Vollständigkeitserklärungen nach der Verpackungsverordnung
- Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG
- Zulassungen und Ausnahmen für Sprengzubehör