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Auslandsgeschäft
Grenzüberschreitende Tätigkeit
Sie arbeiten in einem anderen EU-Land? Oder Sie möchten vorübergehend beziehungsweise gelegentlich Ihren Beruf in Deutschland ausüben oder Ihre Dienstleistung anbieten? Hier finden Sie heraus, was zu beachten ist.
Leistungen
- Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Gesellschaften
- Handwerksrolle: Meldung der vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen gemäß § 8 EU EWR HwV
- Kulturgut Ausfuhrgenehmigung beantragen
- Meldung einer vorübergehenden und gelegentlichen grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen durch staatlich geprüfte Lebensmittelchemiker aus anderen EU-/EWR-Staaten
- Mobiler-ICT-Karte Verlängerung beantragen
- Nationales Kulturgut Genehmigung für die vorübergehende Ausfuhr beantragen
- Tierarzt - vorübergehende Ausübung des Berufs im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht - melden