Verkehrswert nach BauGB Feststellung / Grundstückswert Ermittlung
Sie benötigen z. B. für Kaufverhandlungen, Familienrechtsangelegenheiten oder Erbauseinandersetzungen den Wert einer Immobilie? Stellen Sie dazu einen Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens bei der zuständigen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§194 Baugesetzbuch).
Unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften werden auf Antrag durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und über den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken erstattet.
Verkehrswertgutachten werden u. a. auch durch speziell ausgebildete öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige erstellt.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag an die Geschäftsstelle des örtlich zuständigen Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Im Zuge der Bearbeitung werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses relevante Unterlagen von anderen Behörden sowie vom Antragsteller angefordert. Diese dienen der Ermittlung der rechtlichen Gegebenheiten und der tatsächlichen Eigenschaften des Bewertungsgegenstandes.
Sobald alle notwendigen Unterlagen vorliegen, vereinbart die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses mit dem Antragssteller/Eigentümer einen Termin zur Besichtigung des Bewertungsobjektes. Dieser Termin dient der Vorbereitung der Wertermittlung, insbesondere werden Daten für die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung sowie Gebäudemaße erhoben.
Im Anschluss daran wird in einer Sitzung des Gutachterausschusses der Verkehrswert des besichtigten Bewertungsobjekts ermittelt und beschlossen. Im Nachgang wird das Gutachten in der Geschäftsstelle ausgearbeitet und mit der Kostenentscheidung dem Antragsteller/Eigentümer übermittelt.
Im Freistaat Thüringen gibt es 9 Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (siehe auch nachfolgender Link), die dem Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zugeordnet sind. Bitte wenden Sie sich an den räumlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte, siehe Angabe unter "Zuständige Stelle".
Beantragung der Leistung nur für Personen oder Stellen mit Antragsberechtigung gemäß den Festlegungen im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Thüringer Gutachterausschussverordnung.
Leistungen können beantragt werden von:
- > den für den Vollzug des BauGB zuständigen Behörden bei der Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetzbuch
- > für die Feststellung des Werts eines Grundstücks oder der Entschädigung für ein Grundstück oder ein Recht an einem Grundstück auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zuständigen Behörden
- > den Eigentümern, ihnen gleichstehenden Berechtigten, Inhabern anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigten, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist
- > den Gerichten und Justizbehörden
Zum Nachweis der Antragsberechtigung legen Sie bitte entsprechende Unterlagen vor (z. B. Personalausweis und Grundbuchauszug des zu begutachtenden Grundstücks). Weitere Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt (z. B. Baupläne von Gebäuden) können für die Wertermittlung von Bedeutung sein. Sofern Sie über derartige Unterlagen verfügen, reichen Sie diese bitte ein.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhalten Sie weitere Informationen über Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen.
Gebühren werden gemäß der Thüringer Verwaltungskostenordnung für die Gutachterausschüsse (ThürVwKostOGA) erhoben.
Die Gebühren eines Gutachtens über unbebaute/bebaute Grundstücke setzen sich aus einer Grundgebühr und einer vom ermittelten Verkehrswert abhängigen Gebühr, zuzüglich der Umsatzsteuer und eventueller Auslagen zusammen.
- > Gutachten über unbebaute Grundstücke nach § 193 Abs. 1 des BauGB:
- 75 v. H. der Gebühr nach der Gebührenstaffel der Anlage 2
- > Gutachten über bebaute Grundstücke nach § 193 Absatz 1 BauGB:
- Gebühr nach der Gebührenstaffel der Anlage 2
Anlage 2:
Verkehrswert in Euro Grundbetrag in Euro Anteil vom Verkehrswert
bis 250.000 1.100 0,58 Prozent
bis 500.000 1.850 0,28 Prozent
bis 1.000.000 2.250 0,20 Prozent
bis 2.500.000 2.950 0,13 Prozent
über 2.500.000 4.700 0,06 Prozent
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die Bearbeitungsdauer hängt u. a. vom Wertermittlungsobjekt und vom Antragsvolumen in den Geschäftsstellen ab. Von der Antragstellung bis zum Versand des Gutachtens vergehen in der Regel mehrere Wochen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses nach.
Die Thüringer Gutachterausschussverordnung (ThürGAVO), die dazugehörige Kostenordnung (ThürVwKostOGA), das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) und andere relevante Gesetze des Freistaates Thüringen, sowie bundesrechtliche Vorgaben (z. B. BauGB).
Die Gutachten haben keine bindende Wirkung, soweit nichts Anderes bestimmt oder vereinbart ist.
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
TLBG - R 2.3
26.06.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Zweigstelle Zeulenroda-Triebes |
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Telefon | |
Fax | 0361 574166-299 |
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Öffnungszeiten | Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr und nach Vereinbarung |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleZeulenroda Reimannschule, Zeulenroda-Triebes BusLinie 24, 30, 35, 36, 45 |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |