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Erschließung und Infrastruktur

Kleinstunternehmen der Grundversorgung – Förderung beantragen

Sie besitzen ein Kleinstunternehmen, das Güter und Dienstleitungen zur Deckung des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs für die lokale Bevölkerung anbietet? Sie wollen sich langlebige Wirtschaftsgüter anschaffen, dann beantragen Sie eine Förderung über KLUG.

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Fördermaßnahme „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ (KLUG) können Sie eine Förderung zur Investition in langlebige Wirtschaftsgüter (z. B. Einrichtung und Ausstattung), einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte (z. B. bei Betriebsübernahmen), beantragen. Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Es können bis zu 45 % der förderfähigen Netto-Ausgaben gewährt werden, wobei die zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition mindestens 10.000 € (ohne Umsatzsteuer) betragen müssen.

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte. Einige Beispiele für langlebige Wirtschaftsgüter im Sinne der Fördermaßnahme sind

  • Ladeneinrichtungen,
  • Verkaufstresen,
  • Registrierkassen,
  • Kühlzellen.

Das Verwaltungsverfahren gliedert sich in die Bereiche Antragsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung sowie Auszahlung.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen der Grundversorgung, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und deren erzielter Jahresumsatz entsprechend dem Rechnungsabschluss 2 Mio. € nicht überschreitet.

Die von den Kleinstunternehmen angebotenen Güter und Dienstleistungen müssen direkt (keine Groß- und Zwischenhändler) der Grundversorgung der Bevölkerung dienen, d. h. der Deckung von Bedürfnissen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs. Verbrauchsgüter und Dienstleistungen der Grundversorgung sind in diesem Sinne z. B. Lebensmittel, Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogeriewaren, Reformwaren, Sanitätswaren, Blumen, Heimtierfutter, Zeitungen, Zeitschriften, Pflegedienstleistungen und medizinisch-helfende Behandlungen, Friseure sowie Floristikgeschäfte.

Die betreffende Betriebsstätte darf sich nicht auf den Gemeindeflächen (inklusive der Ortsteile) der kreisfreien Städte Erfurt, Jena und Gera befinden.

Unter Berücksichtigung des Merkmals der Grundversorgung sowie gleichartiger bestehender Einrichtungen in Ortsnähe muss ein Bedarf für die Bereitstellung des betreffenden Gutes oder der Dienstleistungen vorhanden sein. Ob ein solcher Bedarf besteht, wird durch die Bewilligungsbehörde in einer Bedarfsprüfung festgestellt.

Der Zuwendungsempfänger muss die erforderliche Qualifikation für die Führung des Betriebes nachweisen, z. B. durch Meisterbrief oder Gewerbeanmeldung.

Voraussetzung der Förderung ist ein Wirtschaftlichkeitskonzept, das auch den Bedarf an der durch das Unternehmen erbrachten Leistung in der jeweiligen Region nachweist.

  • Antragsformular
  • Welche Anlagen darüber hinaus erforderlich sind, kann der Übersicht am Ende des Antragsformulars entnommen werden.

Die Antragstellung ist gebührenfrei.

Es gibt keine Antragsfrist. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Widerspruch

Formulare vorhanden: Ja. Sie finden diese auf der Seite des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum.

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Zur vollständigen Bearbeitung und Einreichung der Anträge ist eine Registrierung im Servicekonto von Portia mit der Online-Ausweisfunktion notwendig. Weitere Informationen dazu finden Sie nachfolgend:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

14.02.2024

An das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).

Die zuständige oberste Landesbehörde des TLLLR ist das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Bis einschließlich 2025 ist eine Antragstellung sowohl über das Online-Portal Portia, als auch in Papierform durch das entsprechende Antragformular möglich. Je nachdem, welcher Weg für die Antragstellung gewählt wurde, muss dieser für den Rest der Maßnahme beibehalten werden.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 44 - Regionale Landentwicklung Ostthüringen
Burgstraße 5
07545 Gera

Telefon

+49 361 574065-101

Fax

+49 361 574164-333

E-Mail

post.gera@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Zweigstelle Gera

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Infotelefon Landentwicklung

Telefon: +49 361 574062-999

E-Mail: laendlicherraum@tlllr.thueringen.de

Stelle

PORTIA Servicehotline
Uhlandstraße 3
99601 Sömmerda

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+49 361 574013-333

E-Mail

portia.post@tlllr.thueringen.de

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Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

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Nein

Rollstuhlgerecht

Nein