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Erschließung und Infrastruktur

Straßenschaden Beseitigung an Bundesstraßen und begleitenden Geh- und Radwegen (innerorts)

Als Bürger/Verwaltung können Sie Schäden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg melden.  

Leistungsbeschreibung

Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

Sie melden einen Schaden an einer Bundesstraße, bzw. an einem die Bundesstraße begleitenden Geh- und Radweg.

Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt:

Klärung der Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.

 Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast.

Die Baulast für die betroffene Straße muss bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.

Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßennummer/Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto.

keine

keine

Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.

nicht vorhanden

keine

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr

28.05.2021

Unterscheidung in verschiedene Baulastträger:

Bund, Gemeinde

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4730 Straßenservice
Ernst-Toller-Str. 15
07545 Gera

m Fachgebiet Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen z.B. für Freiflächengastronomie, Veranstaltungen, private Baumaßnahmen oder Warenpräsentation sowie zur Straßenbenutzung für kurzzeitige Veranstaltungswerbung (Plakate, Planen, Überspannungen) oder Dauerwerbung (Großwerbetafeln, Litfaß-Säulen, Rahmensysteme an öffentlichen Beleuchtungsmasten/Lichtmastwerbung), Werbung zu Wahlen und Volksbegehren erteilt.

Es werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, zu Inhalt und Umfang der Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern (Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter; Anliegerreinigung), zu Straßenreinigungsgebührenbescheiden und Widersprüchen beantwortet, Mitteilungen zur Änderung von Grundstückseigentümern oder Grundstücksdaten sowie Hinweise zu Reinigungsdefiziten im Anliegerbereich entgegen genommen.

Ebenso werden Auskünfte zu Standorten und Entleerungshäufigkeiten von Papierkörben im öffentlichen Straßenraum sowie an Haltestellen der Geraer Verkehrsbetrieb GmbH erteilt.

Telefon

0365 838-4730

Fax

0365 838-4705

E-Mail

tiefbau.verkehr@gera.de

WWW

Straßenservice

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja